Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Erstellt
29.05.15, 12:01
Aktualisiert
29.05.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 09.06.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
68/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
22.05.2015
Stadtverträgliche Lkw-Navigation;
hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Erstellung von Lkw-Vorrangrouten in
kommunalen Netzen
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem Abschluss der
Kooperationsvereinbarung zur Erstellung von Lkw-Vorrangrouten in kommunalen Netzen mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GMBH, Köln, zu und beauftragt den Bürgermeister, diese zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91211
€
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Präambel, der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung.
Mit der Institution „Effiziente und stadtverträgliche Lkw-Navigation Metropolregion Rheinland“ soll
erreicht werden, dass bestimmte Lkw-Routen in den Navigationsgeräten vorgegeben und nicht
mehr z. B. durch Wohngebiete oder für Lkw gesperrte Straßen, für Lkw ungeeignete Unterführungen oder zu enge Straßen geleitet werden. Dass dies eine sinnvolle Einrichtung ist, zeigt
z. B. das „Festfahren“ von Lkws und Bussen im Bereich des oberen Teilstücks der „Dürener
Straße“ im Ortsteil Gey nach dem Bau der Ortsumgehung. Mit einem Lkw-spezifischen
Navigationsgerät wären die Lkws nicht in den Ort Gey geleitet worden.
- Seite 1 von 2 -
Ziel der Einrichtung soll sein, für die Zukunft eine flächendeckende Verbreitung abgestimmter
Lkw-Routen aufzustellen unter Einhaltung folgender Punkte:
- transparente und interkommunale Abstimmungsprozesse über die Vorrangroutenführung
- Aktualität der LKW-Restriktionen durch regelmäßige Karten-Updates,
- anbieterneutrale Aufbereitung der Daten,
- NRW-weite Ausdehnung des Projektes mit Anschluss an EUREGIO.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies eine sinnvolle Einrichtung. Die Gemeinde sollte dieser durch den
Abschluss der Kooperationsvereinbarung beitreten.
1 Anlage
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -