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Beschlusstext (Errichtung einer Gesamtschule Mechernich-Kall Stellungnahme des Kreises Euskirchen als benachbarter Schulträger gem. § 80 SchulG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
27.11.14, 12:03
Aktualisiert
27.11.14, 12:03
Beschlusstext (Errichtung einer Gesamtschule Mechernich-Kall
Stellungnahme des Kreises Euskirchen als benachbarter Schulträger gem. § 80 SchulG)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 18.11.2014 im Aula des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2 TOP 8 Errichtung einer Gesamtschule Mechernich-Kall Stellungnahme des Kreises Euskirchen als benachbarter Schulträger gem. § 80 SchulG Ausschuss für Bildung und Inklusion 18.11.2014 Klaus Fischer, SPD-Fraktion, betont die Wichtigkeit der Schulform "Gesamtschule". Ziel der Gesamtschule sei im Vergleich zum dreigliedrigen Schulsystem (Unterscheidung zwischen Hauptschule, Realschule und Gymnasium) das gemeinsame Lernen unterschiedlicher Gruppen bis hin zum Abitur. Weiterhin müssten die Kommunen vor dem Hintergrund der Konkurrenzsituation im Bereich der Schulen mit Sek I und II davon überzeugt werden, auch in dem Bereich der weiterführenden Schulen eine gemeinsame kreisweite Schulentwicklungsplanung zu betreiben, in der der Kreis Euskirchen eine Art Moderatorenrolle übernimmt. Herr AV Poth ergänzt, dass dies Beschlusslage des Kreistages sei, dies aber wiederholt am Veto der kreisangehörigen Städte und Gemeinden scheiterte. Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 32/2014 dankend zur Kenntnis. Info 32/2014 Z1