Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
01.09.12, 06:16
Aktualisiert
01.09.12, 06:16
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 31.08.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 03.07.2012 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 12. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Vorlagennummer: 110/2012 Sodann wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 110/2012, Listen 1 und 2) entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2/116 „Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.7.2011 (BGBl. I S. 1509) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung (§ 9 (8) BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig, 0 Enthaltungen