Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
01.09.12, 06:16
Aktualisiert
01.09.12, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 31.08.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 03.07.2012 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
12.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/116 "Seniorenpflegeheim Keldenicher
Straße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Vorlagennummer: 110/2012
Sodann wird beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
-
Information/Beteiligung gemäß § 13a (3) BauGB und zur öffentlichen Auslegung und
Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage
110/2012, Listen 1 und 2)
entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2/116
„Seniorenpflegeheim Keldenicher Straße“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird
gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.7.2011 (BGBl. I S.
1509) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S.
666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung
beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung (§ 9 (8) BauGB) wird zur Kenntnis
genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen