Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
29.04.14, 14:47
Aktualisiert
29.04.14, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreistages am 09.04.2014 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 19
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk
Köln
hier: Änderung von § 6 der Vereinbarung
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet im Rahmen der
Niederschrift um die Beantwortung der Frage, wer über den
Versorgungsgrad in unserem Gebiet im Bezug auf Heilpraktiker
entscheide? Ob hier der RP zuständig sei oder ob dies ggf.
nicht limitiert sei?
Verwaltungsseitig kann nach zwischenzeitlichen Recherchen
folgendes mitgeteilt werden:
Für den Bereich des Kreises Euskirchen erfüllt die
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein den so genannten
Sicherstellungsauftrag. Das heißt, die KV Nordrhein stellt die
bedarfsgerechte kassenärztliche Versorgung rund um die Uhr
sicher: Sie wirkt darauf hin, dass überall in Nordrhein Ärztinnen
und Ärzte in ausreichender Zahl vorhanden und auch möglichst
gleichmäßig verteilt sind (Versorgungsgrad).
Für die Tätigkeit der Heilpraktiker gibt es keine Regelungen.
Der Kreistag beschließt, die der Vorlage als Anlage beigefügte
"Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk
Köln" mit der Stadt Köln zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 103/2014