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Beschlusstext (IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
29.04.14, 14:47
Aktualisiert
29.04.14, 14:47
Beschlusstext (IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH)) Beschlusstext (IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreistages am 09.04.2014 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH) Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) bittet in diesem Zusammenhang um Korrektur der Niederschrift des Kreisausschusses, da sein Beitrag in der entsprechenden Passage nicht lautete, dass Land beteilige sich nur und stelle den Vorsitz, sondern das Land beteilige sich nicht und stelle den Vorsitz. Unter Einbeziehung der vorbehaltlichen Erklärung von CDUund SPD-Fraktion (siehe Kreisausschuss) lässt der Vorsitzende nun abstimmen und der Kreistag fasst folgende Beschlüsse: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D16/2014 und fasst im Hinblick auf die Gründung der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH folgende Beschlüsse: 1. Der Kreistag stimmt der unmittelbaren Beteiligung des Kreises Euskirchen an der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014) zu. Diese Zustimmung gilt auch insoweit, als an dem zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag im Rahmen von künftigen Beratungen oder des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW Änderungen vorgenommen werden, die die inhaltliche Aussage des Vertrages nicht grundlegend verändern. Die Zustimmung gilt insbesondere erteilt für die Aufnahme des Weisungsrechtes gem. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW. 2. Der Kreistag beschließt, Mittel für einen jährlichen Gesellschafterzuschuss gem. § 20 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag (Geschäftsbereich 1 "Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle") in Höhe von maximal 12.000 €/Jahr bis zum Jahr 2017 bereitzustellen. 3. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 3 Person(en) vertreten werden soll. 4. Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die D 16/2014 Gesellschafterversammlung die IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter: (gebundene Vertretung) Rosenke, Günter Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) Kolvenbach, Bernd Weber, Günter Schmitz, Hans Ramers, Markus Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird Herr Kolvenbach (CDU) zum Stimmführer gewählt. 5. Bernd Der Kreistag nimmt die unmittelbare Beteiligung des Zweckverbandes Region Aachen an der IRR GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014) zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: sowie Pesch Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Herr Pick und Herr Dr. (beide UWV-Fraktion)