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Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
29.04.14, 14:47
Aktualisiert
29.04.14, 14:47
Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015) Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreistages am 09.04.2014 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015 1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Kreisstadt Euskirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung vom 01.08.2015. Die Verwaltung wird beauftragt, š die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen. š in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Kreisstadt Euskirchen die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren. š den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten. š die entsprechenden Haushaltsmittel bei der Aufstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2015 einzuplanen. 2. Der Kreistag beschließt, die Bildung der Schuleinrichtungen im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO ab dem 01.08.2015 wie folgt neu zu ordnen: 2.1. Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs eine Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO. 2.2. Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.Nikolaus-Schule). 2.3. Förderschulen mit sonstigen Förderschwerpunkten (Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen, Sprache) bilden eine weitere eigene Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO. V 108/2014 Abstimmungsergebnis: Einstimmig