Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
29.04.14, 14:47
Aktualisiert
29.04.14, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreistages am 09.04.2014 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015
1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der
Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule (Förderschule
mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ)
und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der
Kreisstadt Euskirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz
NRW mit Wirkung vom 01.08.2015.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die erforderliche Genehmigung der Oberen
Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG
NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu
beantragen.
in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der
Kreisstadt Euskirchen die Rahmenbedingungen zur
Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu
vereinbaren.
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung
von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1
SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.
die entsprechenden Haushaltsmittel bei der
Aufstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr
2015 einzuplanen.
2. Der Kreistag beschließt, die Bildung der Schuleinrichtungen
im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO ab dem 01.08.2015 wie folgt
neu zu ordnen:
2.1.
Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs eine
Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO.
2.2.
Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen
mit
dem
Förderschwerpunkt
Geistige
Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.Nikolaus-Schule).
2.3.
Förderschulen
mit
sonstigen
Förderschwerpunkten (Emotionale und Soziale
Entwicklung, Lernen, Sprache) bilden eine
weitere eigene Einrichtung im Sinne des § 56
Abs. 4 KrO.
V 108/2014
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig