Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
29.04.14, 14:47
Aktualisiert
29.04.14, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 18. Sitzung des Kreistages am 09.04.2014 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Regelung über Art, Umfang und Dauer von
Ermächtigungsübertragungen gem. § 53 Abs.1 KrO NRW i. V.
m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet um Beantwortung
der Fragen was die Verfügung zur Regelung der Frist der
Beantragung bedeutet, wie der Umfang der Übertragungen
geregelt wird und wann der Kreistag Kenntnis von diesen
Dingen erhält.
Kreiskämmerer Hessenius erläutert, dass im Rahmen des
Jahresabschlusses verwaltungsintern Fristen für die
anzumeldenden Übertragungen gesetzt werden, die meist
Mitte/Ende Januar liegen und jährlich - wie bislang auch festgelegt werden. Eine Begrenzung der Summe von
Übertragungen sei nicht vorgesehen und enthalten, weil dies
weder planbar noch vorhersehbar sei. Die entsprechende
Information des Kreistages, die auch gesetzlich vorgeschrieben
sei, erfolge weiterhin im ersten Quartal des Jahres.
Der Kreistag stimmt der Regelung über Art, Umfang und Dauer
von Ermächtigungsübertragungen gem. § 53 Abs.1 KrO NRW
i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW in der Fassung der Anlage 1
der Vorlage zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Enthaltung der UWV-Fraktion
V 119/2014