Daten
Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
20.10.12, 06:31
Aktualisiert
20.10.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 19.10.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 25. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 25.09.2012 um 18:15 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.
Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung
städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer/Betreuerschulungen im Sportbereich
Vorlagennummer: 167/2012
Auf Antrag von Herrn Ludger Strobel wird über die Richtlinien und die Entgeltordnung
getrennt abgestimmt.
Der Rat beschließt:
Am 1. Oktober 2012 treten folgende Regelungen in Kraft:
Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich
1. Trainer- und Betreuerschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling =
15,00 €.
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 5,00
€.
Der Zuschuss wird auf max. 50 % der nachgewiesenen Teilnahmegebühren
begrenzt.
2. Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst.
3. Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 1,50 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
5. Für alle Maßnahmen gilt:
a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger Sportvereine gefördert.
b) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst.
c) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im
Alter von
4 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt nicht für Betreuer.
d) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als ein Tag
berechnet.
e) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller
nachweisen bzw.
vorlegen: Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste, Übernachtungskostenbelege.
6. Antragsverfahren
Bei Abschluss der Maßnahmen werden der Verwaltung die nach Ziffer 5 e)
erforderlichen Belege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der
Verwaltung der Zuschuss, wenn entsprechende Mittel bei der Budgetaufstockung für
den Fachbereich Sport zur Verfügung stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein
Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
7. Die Verwaltung teilt dem Ausschuss für Sport und Freizeit halbjährlich die gewährten
Zuschüsse mit.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, dass für
die Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte festgelegt werden:
- Vereine (Erwachsene/Jugendliche)
- Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene
- Einzelpersonen
- Vereine, die ihren Sitz nicht in Wesseling haben
- Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene
- Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer
Erwachsene 8,75 €/Std. /
Jugendliche frei
frei
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
30 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.09.2012
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