Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
20.10.12, 06:31
Aktualisiert
20.10.12, 06:31
Beschlusstext (Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich) Beschlusstext (Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 19.10.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 25. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 25.09.2012 um 18:15 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer/Betreuerschulungen im Sportbereich Vorlagennummer: 167/2012 Auf Antrag von Herrn Ludger Strobel wird über die Richtlinien und die Entgeltordnung getrennt abgestimmt. Der Rat beschließt: Am 1. Oktober 2012 treten folgende Regelungen in Kraft: Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich 1. Trainer- und Betreuerschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 15,00 €. Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 5,00 €. Der Zuschuss wird auf max. 50 % der nachgewiesenen Teilnahmegebühren begrenzt. 2. Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst. 3. Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 1,50 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 5. Für alle Maßnahmen gilt: a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger Sportvereine gefördert. b) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst. c) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter von 4 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt nicht für Betreuer. d) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als ein Tag berechnet. e) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller nachweisen bzw. vorlegen: Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste, Übernachtungskostenbelege. 6. Antragsverfahren Bei Abschluss der Maßnahmen werden der Verwaltung die nach Ziffer 5 e) erforderlichen Belege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der Zuschuss, wenn entsprechende Mittel bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport zur Verfügung stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. 7. Die Verwaltung teilt dem Ausschuss für Sport und Freizeit halbjährlich die gewährten Zuschüsse mit. Einstimmig, 0 Enthaltungen Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, dass für die Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte festgelegt werden: - Vereine (Erwachsene/Jugendliche) - Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene - Einzelpersonen - Vereine, die ihren Sitz nicht in Wesseling haben - Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene - Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer Erwachsene 8,75 €/Std. / Jugendliche frei frei 8,75 €/Std. 8,75 €/Std. 8,75 €/Std. 8,75 €/Std. 30 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.09.2012 Seite 2