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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 14, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Beschluss über die FNP-Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
24.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.02.16, 15:05
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 14, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die FNP-Änderung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 15.12.2015 23.8 Flächennutzungsplanänderung Nr. 14, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Beschluss über die FNP-Änderung 371/2015 I. Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 30.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (04.02.2015 bis einschließlich 05.03.2015) gem. §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, vorgebrachten Stellungnahmen wurde wie in Anlage 1 dargestellt entschieden. 2 -Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 15.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (01.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015) gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in Anlage 2 dargestellt entschieden. II. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Entwurf der Flächennutzungsplan -Änderung 14, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, einschließlich der Begründung als Flächennutzungsplan-Änderung 14, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide, nebst Begründung vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag des Rhein-Erft-Kreises sowie der anschließend erwarteten Anpassungsbestätigung gem. § 34 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) beschlossen. 39 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)