Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
55 kB
Erstellt
01.04.14, 16:00
Aktualisiert
01.04.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Tischvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 08.04.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
68/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
049.241
01.04.2014
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald und seiner Ausschüsse;
hier: Anpassung aufgrund der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt folgende neue Form des § 1 Absatz 2 der
Geschäftsordnung (GeschO) des Rates und seiner Ausschüsse:
Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder
sowie den allgemeinen Vertreter. Auf Antrag kann an Stelle einer schriftlichen Einladung diese
auch auf elektronischem Wege erfolgen. In diesem Fall hat das jeweilige Ratsmitglied eine
entsprechende elektronische Adresse, an der die Einladungen übermittelt werden sollen,
anzugeben.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Es wird zunächst auf die umfangreichen Beratungen und Vorlagen (letztmalig Tischvorlage
67/2014) zur Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes in der Gemeinde Hürtgenwald
verwiesen.
Bei Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes ist die Geschäftsordnung (GeschO) des Rates
und seiner Ausschüsse zur Form der Einberufung anzupassen.
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Die bisherige Form sieht in § 1 Abs. 2 der GeschO folgendes vor:
Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder
sowie den allgemeinen Vertreter.
Seitens der Verwaltung wird folgende neue Form des § 1 Abs. 2 der GeschO vorgeschlagen:
Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder
sowie den allgemeinen Vertreter. Auf Antrag kann an Stelle einer schriftlichen Einladung diese
auch auf elektronischem Wege erfolgen. In diesem Fall hat das jeweilige Ratsmitglied eine
entsprechende elektronische Adresse, an der die Einladungen übermittelt werden sollen,
anzugeben.
Diese Ergänzung orientiert sich an der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes in der
Muster-Geschäftsordnung. Besteht für Ratsmitglieder nicht die technische Möglichkeit an dem
papierlosen
Sitzungsdienst
teilzunehmen
bzw.
ist
dies
trotz
der
schnelleren
Informationsübermittlung ausdrücklich nicht gewünscht, so kann die Teilnahme nicht
aufgezwungen werden. Für diese Fälle ist ausdrücklich die bisherige schriftliche, postalische
übersandte Einladung beizubehalten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Um eine rechtssichere elektronische Einladung zu ermöglichen, ist die Geschäftsordnung wie
vorgeschlagen anzupassen. Nachteile sind nicht erkennbar, da nach wie vor auch die schriftliche
und postalische Einladung möglich bleibt. Es wird lediglich eine zusätzliche Möglichkeit für die
Ratsmitglieder geschaffen, die am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen möchten.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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