Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Erstellt
04.04.14, 11:41
Aktualisiert
04.04.14, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Tischvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 08.04.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
69/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
02.04.2014
9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen;
a) Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB,
b) Beschluss über die erneute Offenlage des Flächennutzungsplanes nach § 4 a Abs. 3
BauGB für die Fläche H (Ochsenauel) und für die Fläche L/M (Peterberg) als Konzentrationszonen
Beschlussvorschlag:
a) Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts wird über die in den Anlagen 1 a und 1 b aufgeführten
eingegangenen Anregungen aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
b) Ferner wird die erneute Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 BauGB der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen H (Ochsenauel) und L/M (Peterberg) als Konzentrationszonen
beschlossen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute landesplanerische Abstimmung durchzuführen
und die Planunterlagen für die erneute Offenlage anzupassen und mit diesen dieselbe durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
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€
Sachverhalt:
Die Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen hat im Zeitraum vom 23.09. 2013 bis zum 23.10.2013 mit den
Flächen A (Rennweg), H (Ochsenauel) und L/M (Peterberg) stattgefunden. Die Träger öffentlicher
Belange wurde mit Schreiben vom 02.09.2013 beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen wurden durch das Planungsbüro VDH in Abstimmung mit der
Verwaltung ausgewertet und sind der Vorlage als Anlage 1 a (Eingaben Bürger) und 1 b
(Eingaben Träger öffentlicher Belange) beigefügt.
Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange äußern in ihren Anregungen
Bedenken gegen die Ausweisung der Konzentrationszone A (Rennweg). Vorweg wird angemerkt,
dass bislang keine Gutachten (Schall, Schattenwurf oder Artenschutz) vorliegen, die erkennen
lassen, dass die Fläche aus diesen Gründen nicht umsetzbar ist.
Die Bedenken beziehen sich insbesondere auf die nachfolgend aufgeführten Sachverhalte:
Unzerschnittene Räume
Das LANUV hat eine Kartierung erstellt, die die unzerschnittenen Räume darlegt. Der Bereich der Fläche A, aber auch die Bereiche der Flächen B, D, C, I/J, E, F und N liegen in
der zweitgrößten Kategorie 50-100 qkm-Fläche. Hiervon existieren in der Eifel nur drei
Bereiche, so dass ein besonderer Schutzstatus abgeleitet werden kann. Einzig die Fläche
H liegt teilweise in der kleinsten in Hürtgenwald vorkommenden Einheit von 5 bis 10 qkm.
Hier könnte demnach in der Detailprüfung eine Gewichtung vorgenommen werden.
Zu beachten ist, dass diese Karte des LANUV keine Aussage über den Waldbesatz der
Flächen trifft (Anregungen zu diesem Thema kamen insbesondere vom LANUV und vom
BUND).
Zusammenhängender Wald
Anhand einer Luftbildauswertung könnte auch der unzerschnittene Wald analog aufgenommen und in der Detailuntersuchung als Untersuchungskriterium aufgenommen werden
(Anregungen hierzu kamen insbesondere vom BUND).
Naherholung/Tourismus
Zahlreiche Bürger gaben an, den Wald am „Rennweg“ als Naherholungsgebiet zu nutzen.
Dieses würde gefühlsmäßig durch die Anlagen beeinträchtigt. Es gibt keine Studien, die
belegen, dass die Windkraft die Naherholung oder gar den Tourismus schädigt.
Artenschutz
Mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde abgestimmt, dass die bereits erfolgten Untersuchungen ausreichend sind, um ein Fehlen genereller Beeinträchtigungen auf der Ebene
des FNP’s festzustellen. Weitere Untersuchungen, auch zum erforderlichen Monitoring,
werden derzeit durchgeführt. Mit Ergebnissen ist im September zu rechnen. Die neue
Erhebungsmethode entspricht dem inzwischen vorliegenden Leitfaden „Windenergie und
Artenschutz“. Dennoch handelt es sich um einen sensiblen Bereich, bei dem ein abgesichertes Vorgehen nachvollziehbar wünschenswert ist.
Flugsicherung
Ein wesentlicher Punkt, der sich aus der Offenlage ergeben hat, ist jedoch, dass die Be- Seite 2 von 3 -
lange der Flugsicherung noch nicht abschließend geklärt sind. Bei Aufrechterhaltung der
derzeitigen Höhenbeschränkung von 520 m ü. NN lässt sich kein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb sicherstellen. Somit fällt die Fläche A derzeit in ihrer Eignung zurück.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Als Ergebnis der Auswertung der Anregungen aus der Offenlage ist festzustellen, dass eine
Herausnahme der Fläche A (Rennweg) aus der derzeitigen Planung erforderlich ist. Die Klärung
der Sachverhalte in Bezug auf die Fläche A kann noch einige Monate andauern und würde somit
die Schaffung von Flächen in Windkraft in Hürtgenwald behindern. Dies entspricht nicht dem
Willen der Gemeinde, die Energiewende zu unterstützen. Daher wird empfohlen, die erneute
Offenlage nach § 4 a Abs. 3 BauGB der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen
H (Ochsenauel) und L/M (Peterberg) als Konzentrationszonen zu beschließen. Weiterhin soll die
Verwaltung beauftragt werden, eine erneute landesplanerische Abstimmung durchzuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass über die in den Anlagen 1 a und 1 b aufgeführten Eingaben
einzeln beschlossen werden muss.
2 Anlagen
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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