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Beschlusstext (Anerkennung des Jugendring Wesseling e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII;)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
8,9 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
30.06.12, 06:17
Aktualisiert
30.06.12, 06:17
Beschlusstext (Anerkennung des Jugendring Wesseling e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII;)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 29.06.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 20.06.2012 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Anerkennung des Jugendring Wesseling e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII; Vorlagennummer: 102/2012 Der Jugendring Wesseling e. V. wird als Träger der freien Jugendhilfe in Wesseling gem. § 75 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr.1 AGKJHG anerkannt. Die Satzung des Jugendrings wird der Anlage beigefügt. Einstimmig, 0 EnthaltungenHerr Mertens nimmt an der Abstimmung nicht teil.