Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Datum
27.05.2014
Erstellt
14.05.14, 08:11
Aktualisiert
14.05.14, 08:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Wahlausschuss
Termin: 27.05.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
74/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
062.0
09.05.2014
Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Hürtgenwald am 25.
Mai 2014
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stellt der Wahlausschuss die Wahlergebnisse fest.
Er stellt fest, wie viele Stimmen für die Bewerber in den Wahlbezirken und für die Parteien und
Wählergruppen abgegeben worden sind und welche Bewerber in den Wahlbezirken und aus den
Reservelisten gewählt sind, § 34 (Abs. 1) KWAhlG.
Der Wahlausschuss ist an die vom Wahlvorstand getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch
berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen, § 34 (Abs. 2) KWahlG.
Da die Unterlagen erst am Wahlabend des 25.05.2014 erstellt werden können, werden diese erst
zur Beginn der Sitzung vorgelegt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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