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Beschlussvorlage (Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Hürtgenwald am 25. Mai 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Datum
27.05.2014
Erstellt
14.05.14, 08:11
Aktualisiert
14.05.14, 08:11
Beschlussvorlage (Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Hürtgenwald am 25. Mai 2014) Beschlussvorlage (Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Hürtgenwald am 25. Mai 2014)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Wahlausschuss Termin: 27.05.2014 öffentlich TOP- Nr.: 74/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 062.0 09.05.2014 Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde Hürtgenwald am 25. Mai 2014 Beschlussvorschlag: Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stellt der Wahlausschuss die Wahlergebnisse fest. Er stellt fest, wie viele Stimmen für die Bewerber in den Wahlbezirken und für die Parteien und Wählergruppen abgegeben worden sind und welche Bewerber in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt sind, § 34 (Abs. 1) KWAhlG. Der Wahlausschuss ist an die vom Wahlvorstand getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen, § 34 (Abs. 2) KWahlG. Da die Unterlagen erst am Wahlabend des 25.05.2014 erstellt werden können, werden diese erst zur Beginn der Sitzung vorgelegt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: - Seite 1 von 2 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -