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Beschlusstext (Anerkennung der MIT-Jugendförderung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
8,8 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
30.06.12, 06:17
Aktualisiert
30.06.12, 06:17
Beschlusstext (Anerkennung der MIT-Jugendförderung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 29.06.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 20.06.2012 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Anerkennung der MIT-Jugendförderung e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Vorlagennummer: 114/2012 Auf Antrag der SPD Fraktion wird der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt. Der Verein soll Gelegenheit bekommen sich und seine Arbeit vorzustellen. Die Satzung der MIT Jugendförderung e.V. wird der Anlage beigefügt.