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Mitteilungsvorlage (Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Erstellt
16.06.14, 16:00
Aktualisiert
16.06.14, 16:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 26.06.2014 öffentlich TOP- Nr.: 88/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 022.0 12.06.2014 Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder Beschlussvorschlag: Bürgermeister Buch verpflichtet die anwesenden Ratsmitglieder in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel: "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“ Die Ratsmitglieder bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der ihnen vom Bürgermeister vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Bürgermeister Buch verpflichtet jedes Ratsmitglied per Handschlag. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Gem. § 67 Abs. 3 GO werden die Ratsmitglieder von dem Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. - Seite 1 von 2 - Die Verpflichtung kann wie folgt formuliert werden: "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“ Mögliche Ergänzung, sofern gewünscht: „…….., so wahr mir Gott helfe.“ Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -