Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Erstellt
16.06.14, 16:00
Aktualisiert
16.06.14, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 26.06.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
88/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
022.0
12.06.2014
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Buch verpflichtet die anwesenden Ratsmitglieder in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die
Verpflichtungsformel:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen
werde.“
Die Ratsmitglieder bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der ihnen
vom Bürgermeister vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Bürgermeister Buch verpflichtet jedes
Ratsmitglied per Handschlag.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Gem. § 67 Abs. 3 GO werden die Ratsmitglieder von dem Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und
in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben
verpflichtet.
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Die Verpflichtung kann wie folgt formuliert werden:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und
die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald
erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung, sofern gewünscht: „…….., so wahr mir Gott helfe.“
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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