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Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
61 kB
Erstellt
16.06.14, 16:00
Aktualisiert
16.06.14, 16:00
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 26.06.2014 öffentlich TOP- Nr.: 76/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 022.14 02.06.2014 Festlegung der Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters gemäß § 67 GO Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald _____ ehrenamtliche Stellvertreter der Bürgermeisters zu wählen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja 577,80 € pro Monat bei der ersten Stellvertretung, 288,90 € bei jeder weiteren Stellvertretung Grundlage ist die zum 01.06.2014 gültige EntschädigungsverordnungEntschVO NRW Sachverhalt: Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Weder die GO noch die Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald schreiben eine Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Bürgermeister vor. Eine Entscheidung hierüber liegt daher im Ermessen des Rates. Da der § 67 GO von „Stellvertretern“ spricht und die Formulierung im Gesetz nicht in der Einzahl verwendet wird, kann man davon ausgehen, dass mindestens zwei Stellvertreter zu wählen sind. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: In den vergangenen Legislaturperioden hatte der Rat der Gemeinde Hürtgenwald zwei ehrenamtliche Stellvertreter bestellt. Die Praxis zeigt, dass es sinnvoll ist, zwei Stellvertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -