Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
54 kB
Erstellt
15.05.14, 16:00
Aktualisiert
25.06.14, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 03.07.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
73/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 665.11 H/Be
06.05.2014
Eintragung eines Denkmales in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und
zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1980 (DSchG NW);
hier: DN 215, Amerikanische Artilleriestellungen, Feldstellungen
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Auf Initiative des LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland- wurde der Vorschlag unterbreitet, im Bereich der Gemarkung Gey, Flur 8, Nrn. 7 und 80 teilw., die dort befindlichen
Überreste von amerikanischen Artillerie- und Feldstellungen als Bodendenkmal auszuweisen und
in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald einzutragen.
Bei den betroffenen Liegenschaften handelt es sich sowohl um landeseigene Liegenschaften als
auch um private Liegenschaften. Das Unterschutzstellungsverfahren wurde nach Erstellen der
Unterlagen durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege von der Bezirksregierung in Köln
durchgeführt. In Bezug auf den privaten Grundstückseigentümer erfolgte die Unterrichtung durch
die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Hürtgenwald.
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Das Unterschutzstellungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Der entsprechende Bescheid
gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW wird in diesem Falle von landeseigenen Denkmälern durch
die Bezirksregierung erteilt und im Regierungsamtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Nach Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald ist sowohl die Bezirksregierung
Köln als auch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege von mir entsprechend zu unterrichten.
Hiermit unterrichte ich Sie über die durch die Bezirksregierung durchgeführte Unterschutzstellung
und Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald.
Das Denkmal erhält die laufende Nummer 35-DN 215, Amerikanische Artilleriestellungen,
Feldstellungen.
Aufgrund des Ratsbeschlusses in der Sitzung des Gemeinderates am 08.04.2014 zu der
Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen kollidiert die Eintragung des
Denkmals nun nicht mehr. Das Verfahren kann somit abgewickelt werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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