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Mitteilungsvorlage (Eintragung eines Denkmales in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1980 (DSchG NW); hier: DN 215, Amerikanische Artilleriestellungen, Feldstellungen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
54 kB
Erstellt
15.05.14, 16:00
Aktualisiert
25.06.14, 01:00
Mitteilungsvorlage (Eintragung eines Denkmales in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1980 (DSchG NW);
hier: DN 215, Amerikanische Artilleriestellungen, Feldstellungen) Mitteilungsvorlage (Eintragung eines Denkmales in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1980 (DSchG NW);
hier: DN 215, Amerikanische Artilleriestellungen, Feldstellungen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 03.07.2014 öffentlich TOP- Nr.: 73/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 665.11 H/Be 06.05.2014 Eintragung eines Denkmales in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.08.1980 (DSchG NW); hier: DN 215, Amerikanische Artilleriestellungen, Feldstellungen Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Auf Initiative des LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland- wurde der Vorschlag unterbreitet, im Bereich der Gemarkung Gey, Flur 8, Nrn. 7 und 80 teilw., die dort befindlichen Überreste von amerikanischen Artillerie- und Feldstellungen als Bodendenkmal auszuweisen und in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald einzutragen. Bei den betroffenen Liegenschaften handelt es sich sowohl um landeseigene Liegenschaften als auch um private Liegenschaften. Das Unterschutzstellungsverfahren wurde nach Erstellen der Unterlagen durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege von der Bezirksregierung in Köln durchgeführt. In Bezug auf den privaten Grundstückseigentümer erfolgte die Unterrichtung durch die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Hürtgenwald. - Seite 1 von 2 - Das Unterschutzstellungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Der entsprechende Bescheid gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW wird in diesem Falle von landeseigenen Denkmälern durch die Bezirksregierung erteilt und im Regierungsamtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Nach Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald ist sowohl die Bezirksregierung Köln als auch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege von mir entsprechend zu unterrichten. Hiermit unterrichte ich Sie über die durch die Bezirksregierung durchgeführte Unterschutzstellung und Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald. Das Denkmal erhält die laufende Nummer 35-DN 215, Amerikanische Artilleriestellungen, Feldstellungen. Aufgrund des Ratsbeschlusses in der Sitzung des Gemeinderates am 08.04.2014 zu der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen kollidiert die Eintragung des Denkmals nun nicht mehr. Das Verfahren kann somit abgewickelt werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -