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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 58/2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
3,8 MB
Erstellt
09.03.13, 01:03
Aktualisiert
09.03.13, 01:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 58/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 58/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 58/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 58/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 58/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 58/2013)

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Inhalt der Datei

t<trEls DUr?€At t^-:lR F4ftLHg/r DFis r Der Londrot Briefanschrift: Kreisvenaraltunq Düren 52348 Düren Amt für Landschaftspflege und Naturschutz An den Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald August-Scholl-Str. 5 52393 Hürtgenwald Dienstgebäude Bismarckstr. 16, Düren Zimmer-Nr. 608 (Haus B) Auskunft Jürgen Stiefelhagen Telefon-Durchwahl Gemeinde Hürtgenwald Einsang: 0 4. JAN. 2 0l 3 84.+ Fax 02421/22-2781 02421t22-2765 eMail j.stiefelhagen@kreis-dueren.de Bitte vereinbaren Sie einen Termin! lm Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr .,,.......,.....I.,.,:..,, lhr Zeichen 6 Ersatz Wehebach lhre Nachricht 17. Mäu2O12 li: 6-v{ tr E rsatzabga be We hebachta ls perre Datum 20. Dezember 2012 L'{, O 4 /; c,6' ; Vorschläge zur weiteren Umsetzung im Gemeindegebiet Hürtgenwald Sehr geehrter Herr Bürgermeister Buch, in Vorbereitung auf unseren Termin am 17.1.2013 erhalten Sie das überarbeitete und ab 2015 fortschreibungsbedürftige Konzept zur weiteren Umsetzung der Ersatzabgabe Wehebachtalsperre in lhrem Gemeindegebiet mit der Bitte, um Kenntnisnahme und Zustimmung. I Die Vorschläge unter Nr. 1 - 4, 6, und 9 entsprechen dem mit der Gemeinde Hürtgenwald (Gemeindedirektor Schumacher) bereits am29.10.1991 erörterten Grobkonzept, das von der Gemeinde akzeptiert wurde. Das lhnen mit meinem Schreiben vom 27.2.2012 zugeleitete Konzept mit Stand vom 13.02.2012, dem Sie zugestimmt hatten, wurde in Teilen umgesetzt (Nr. 1 und 2) und nach Erörterung mit der Höheren Landschaftsbehörde überarbeitet. Für Rückfragen stehen der Unterzeichner oder Herr Stiefelhagen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen t. A. & Anlage Eg bert Wilhelm Bankverbindung: Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 356212 IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503 Telefonzentrale: (02421)220 lnternet: Paketanschrift: www.kreis-dueren.de Bismarckstraße16 52351 Düren Amt für Landschaftspflege und Naturschutz Düren, den 20.12.12 67t2 675210 EA-W rsatza bgabe Wehebac htalsperre ; hier: Konzept für die Mittelbewirtschaftung im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald E 1. Vermerk: Für die weitere Mittelverausgabung stehen noch rund 449.000,00 Euro zur Verfügung (601.263,56 € Bestand zum 31.12.2011 lt. Aufstellung vom 25.10.2012 115.600,00 € für die Beteiligung am Life+Projekt "Rur und Kall - Lebensräume im Fluss" - 25.424,59 € für 1. Projekt - 11.057,24 € für 2. Projekt). Von dem vg. Betrag sollen in den Jahren 2011 bis 2014 allerdings Mittel zur Vorfinanzierung des Bibernetzwerk-Projektes entnommen werden, die nach Einschätzung der Frau DüsselSiebert, Biologischen Station im Kreis Düren (BS-DN) im Jahr der Entnahme oder darauf folgenden Jahr zurückfließen werden. Hierfür sind gem. Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und der BS-DN vom 23.12.2011 max. 250.000,00 € bis 2015 zu reservieren. D.h., dass für n.g. Projektvorschläge ab Nr. 3 mindestens rund 199.000,00 € bis Ende 2015 zur Verfügung stehen und anschließend nach Mittelrückfluss nochmals rund 250.000,00 €. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 21.12.1990 und der Beschlüsse des Kreises Düren sowie der Nutzung von Syner- gieeffekten mit der EG-WRRL und sonstigen naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Konzeptionen unterbreitet der Unterzeichner folgende Vorschläge für die weitere M ittelverwend u ng : 1. Offenhaltung des Bosselbachtales Beschreibung: Teile des Bosselbachtales drohen trotz bestehenden Bewirtschaftungsvertrages zu verbuschen (siehe Karte N 1). Die Offenhaltung dieser landeseigenen Fläche soll durch extensive Beweidung mit Rindern erfolgen. Neben der Kündigung des alten und der Gründung eines neuen langfristigen Pachtverhältnisses ist das Freischneiden der Zauntrasse und die fachgerechte Einzäunung Voraussetzung. Diese Maßnahmen entsprechen den Festsetzungen im LP Hürtgenwald. Zeitrahmen: Die Maßnahmen wurde bereits im Winter/Frühjahr 2012 realisiert. Kosten: 25.424,59 € 2. Offenhaltung des Hürtgenbachtales Beschreibung: lm Prinzip gelten hier die gleichen Ausführungen wie unter vg. Nr. 1 (siehe Karte N 2). Zeitrahmen: Die Maßnahmen wurde bereits im Winter/Frühjahr 2012 realisiert. 2Kosten: 11.057,24 € 3. Wasser für den Todtenbruch Beschreibung: Die Renaturierung des Todtenbruchs leidet unter Wassermangel. Das Wasser, das auf seine Eignung bereits geprüft wurde, soll aus einem südwestlich an den Todtenbruch angrenzenden Graben entnommen und entlang oder in einen Erlenwald auf ausgetrocknetem Moorboden eingeleitet werden, um zur Wiedervernässung und Renaturierung der nach Osten geneigten Moorfläche beizutragen (siehe Karte N 3). Zeitrahmen: Mit der Planung der Maßnahme wurde bereits begonnen. Mit einer Realisierung der Maßnahme ist frühestens Sommer/Herbst 2013 zu rechnen. Hem m n isfa kto ren : U ngewissheit des Ausg angs licher Verfahren und Genehmigungen. Geschätzte Kosten: ca. 20.000 € 4. e rford e rl icher wasserrecht- ndstücksan kauf und Entfichtu ng im Kal lerbachtal Beschreibung: lm Kallerbachtal befinden sich 2 alte Teichanlagen mit umgebenden Fichtenbestand, die als rückzubauen/umzubauen im Umsetzungsfahrplan (UFP) Obere Rur 4, Blatt 69 der EG-WRRL dargestellt sind und zum Kauf angeboten wurden (siehe Karte N 4). Ein Rückbau/Umbau der Teichanlagen bedarf noch der Diskussion, da sich der Biber dort bereits angesiedelt hat. Der Fichtenbestand an der südlichen Teichanlage bildet G ru einen Querriegel in dem Grünlandverbund, der dringend zu beseitigen sowie in extensiv zu nutzendes Grünland umzuwandeln und entsprechend einzuzäunen ist. Zeitrahmen: Kaufverhandlungen in 201312014 2014t2015. Hemm n isfaktoren : Scheitern der Kaufverhand Geschätzte Kosten: ca. 32.000 € 5. und Umsetzung in lu n gen. Anlage von Auengewässern, Flutrinnen und -mulden an der Kall Beschreibung: Auf 5 Flächen im Kalltal (5.1 - 5.5) sollen Auengewässer (ca.5200 qm), Flutrinnen und -mulden (insgesamt ca.970 m x 10 m) im Zuge der Umsetzung der EG-WRRL angelegt werden (siehe Karte N 5.1 5.5). Von diesen befinden sich 4 im Eigentum des Landes NRW und sind im Umsetzungsfahrplan Obere Rur 4, Blatt 74 und 75 enthalten. Eine Fläche (5.2) befindet sich in privater Hand und bedarf des Ankaufs. Eine genauere Planung liegt noch nicht vor und ist durch ein lngenieurbüro zu erarbeiten. Das Vorhaben wurde von der UWB und der Landesforstverwaltung grundsätzlich begrüßt. Träger der Maßnahme ist die gewässerunterhaltungspflichtige Gemeinde Hürtgenwald unter der Voraussetzung, dass der Eigenanteil von 20 % ersetzt wird. Zeitrahmen: Ab 2015 Hemmnisfaktoren: Generell ist die Finanzierung der Maßnahmen der UFP im Bereich der oberen Rur durch die gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen aber auch die Höhe des maximal über die Ersatzabgabe Wehebachtalsperre zu finanzierenden Eigenanteils noch offen, Scheitern des Ankaufs der Fläche 5.2 und Ungewissheit des Ausgangs eventueller erforderlicher wasserrechtlicher Verfahren und Genehmigungen. Geschätzte Kosten: ca. 450.000 €; bei einer Förderung aus Wasserbaumitteln von 80 o/o, wovon ausgegangen wird, nur 90.000 €. 36. Rückbau/Umbau von Durchlässen, SohlJUferverbau und Querbauwerken in der Weißen Wehe und Nebengewässern Beschreibung: lm UFP lnden 2, Blatt 68 der EG-WRRL sind im Bereich der oberen Wehe mehrere verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Der Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer kommt eine besondere vordringliche Bedeutung zu. Es ist beabsichtigt im Bereich des Staatsforstes nicht nur in der Weißen Wehe, die ausschließlich im UFP betrachtet wurde, sondern auch in den Nebengewässern für eine Durchgängigkeit zu sorgen, von der die Lebensraumfunktion des Hauptgewässers gestärkt wird. Es sollen insgesamt 22 Durchlässe, der Ufer-/Sohlverbau in 7 Abschnitten und 7 Querbauwerke rück- oder umgebaut werden, wobei letzteres weiterer Prüfung bedarf und zuletzt umgesetzt werden sollte (siehe Karte N 6.1 - N 6.3). Träger der Maßnahmen ist der WVER unter der Voraussetzung, dass der Eigenanteil von 20 % ersetzt wird. Die Landesforstvenrualtung ist nach Bereisung am 3.12.2012 grundsätzlich mit vg. Maßnahmen einverstanden. Die Entfernung/das Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze wird bereits von der Landesforstverwaltung Uber Ökokonten vorgesehen. Zeitrahmen: 2013 bis 201 5 Hemmnisfaktoren: Die Höhe des maximal über die Ersatzabgabe Wehebachtalsperre zu finanzierenden Eigenanteils ist noch offen. Ferner bedarf die Finanzierung der über die Maßnahmen im vg. UFP hinaus gehenden Maßnahmenvorschläge der Erörterung und besonderen Zustimmung der BR-Köln, Dez. 54. Ungewissheit des Ausgangs eventueller erforderlicher wasserrechtlicher Verfahren und Genehmigungen. Geschätzte Kosten: ca. 700.000 €; bei einer Förderung aus Wasserbaumitteln von 80 o/o, wovon ausgegangen wird, nur 140.000 €. 7. Rückbau/Umbau von Durchlässen im Oberlauf des Geybachs und des Gürzenicher Bachs Beschreibung: lm UFP mittlere Rur 1, Blatt 68 der EG-WRRL ist im Bereich des SU 3 des Geybachs (Birgeler Bach) und des Gürzenicher Bachs der Rückbau/Umbau von insgesamt 3 Durchlässen auf Flächen im öffentlichem Eigentum vorgesehen (siehe Karte N 7.1 und N 7.2).Der Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer kommt eine besondere vordringliche Bedeutung zu. Träger der Maßnahmen ist der WVER unter der Voraussetzung, dass der Eigenanteil von 20 % ersetzt wird. Zeitrahmen:. 2014 bis 2015. Hemmnisfaktoren: Die Höhe des maximal über die Ersatzabgabe Wehebachtalsperre zu finanzierenden Eigenanteils ist noch offen. Ungewissheit des Ausgangs eventueller erforderlicher wasserrechtlicher Verfahren und Genehmigungen. Geschätzte Kosten: ca. 30.000 €; bei einer Förderung aus Wasserbaumitteln von 80 o/o, wovon ausgegangen wird, nur 5.000 €. 8. Grundstücksankauf und Offenhaltung des unteren Tiefenbachtals Beschreibung: Das Grünland im unteren Tiefenbachtal droht auf ca. 2,4 ha brachzufallen. lnmitten der landeseigenen Flächen liegen 3 private Flächen mit insgesaml0,4460 ha, die es gilt aufzukaufen, um eine extensive Grünlandbewirtschaftung zur Offenhaltung dieses Talabschnitts zu ermöglichen (siehe Karte N 8). 4Zeitrahmen: Kaufverhandlungen in 20'13 und Umsetzung in 2014. Hem m n isfaktoren : Scheitern der Kaufverhand lu ngen. Geschätzte Kostenl. ca. 12.000 € 9. Grundstücksankauf und Offenhaltung einer Fläche im Kalltal Beschreibung: Nördlich der Mestrenger Mühle liegt ein ca. 1,9 ha großes privates Grundstück, auf dem sich eine in Verbuschung befindliche Grünlandbrache und auf ca. 0,28 ha ein Fichtenbestand befindet (siehe Karte N 9). Östlich grenzt an das Grundstück ein Nebengerinne der Kall an, das bei Hochwasser für Uferabbrüche an dem Grundstück sorgt. Ein Ankauf der Fläche, die Entfichtung und alle Vorbereitungen zur Aufnahme einer extensive Grü n land bewirtschaftu ng (M ulchen, Einsäen, Errichtu ng Weidezau n) ist hier erforderlich. Zeitrahmen: Kaufverhandlungen in 2013 und Umsetzung in 2014. Hemmnisfaktoren: Scheitern der Kaufverhandlungen. Geschätzte Kosten: ca. 40.000 € 10. Weitere Vorschläge für verbleibende Restmittel Beschreibung: Es verbleiben rund 73.500 € zuzüglich Zinsen, wenn alle Vorschläge, wie beschrieben, umgesetzt werden und bei geförderten wasserbaulichen Maßnahmen der Eigenanteil der Träger in einer Höhe von 20 7o aus Mitteln der Ersatzabgabe Wehebachtalsperre ersetzt wird. Diese Restmittel sollen vornehmlich für die weitere Umsetzung des UFP Obere Rur 4 bzw. des "Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) im Bereich der oberen Rur auf dem Gebiet des Kreises Düren" (hier: Kalltal und Nebentäler) venryendet werden, das räumlich und inhaltlich über die Maßnahmen im vg. UFP hinaus geht und z.Z. der Konzepterstellung der BR-Köln, Dez.54 zur Prüfung vorliegt. Von Seiten der UWB wurde gebeten, mit der Benennung konkreter weiterer Maßnahmenvorschläge zu warten bis das Life+ Projekt "Rur und Kall - Lebensräume im Fluss" umgesetzt ist, um selektiv - aus welchen Gründen auch immer - nicht umgesetzte Maßnahmen des Projektes und die des vg. KNEF aufgreifen zu können, die von hoher Bedeutung für die Gewässerökologie sind, und nicht im Vorfeld die Mittel für Maßnahmen von geringerer Bedeutung zu verausgaben. Lt. Schreiben der BR-Köln, Dez. 51 vom 24.10.2012 sollten über die zur Verfügung stehenden Mittel hinaus gehend Maßnahmenvorschläge unterbreitet werden, da erfahrungsgemäß Probleme bei der Umsetzung auftreten können, welche die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge teilweise oder vollständig scheitern lassen. Falls die verbleibenden Restmittel nicht im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald bis Ende 2015 verplant und verausgabt sind, so sollen diese gem. dem vg. Schreiben der BR-Köln auch außerhalb der Gemeinde Hürtgenwald kreisweit zweckentsprechend ein- und umgesetzt werden. Vom \ A/ER wurde der Einsatz der Restmittel für die Projekte "MR2-Rur-SU4-Eigendynamik-Jülich-Broich" (Eigenanteil Planung- und Baukosten 14.000 € WP 2013) und/oder "MR1-Rur-SU8-Merken-HuchemStammeln- Retentionsraum Pierer Wald" (Eigenanteil Planungskosten 216.000 € WP 2012 und 112.000 € WP 2013) vorgeschlagen, deren Planung und Umsetzung allerdings vor 2015 liegt. Zu beachten ist bei letzterem, dass reine Planungskosten nicht über Ersatzgeld finanzierbar sind. Projekte ab 2016 sind noch nicht in der Grobplanung. -5Die vg. Projektvorschläge bedürfen noch weiterer Gespräche, der Abklärung rechtlicher Fragen und der Projektträgerschaft, genauer Planung und der Priorisierung bevor Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden können. Ferner bedarf das Konzept der weiteren Fortschreibung ab 2015, da nicht alle Mittel verplant wurden. Jürgen Stiefelhagen Anlage