Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
3,8 MB
Erstellt
09.03.13, 01:03
Aktualisiert
09.03.13, 01:03
Stichworte
Inhalt der Datei
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Der Londrot
Briefanschrift: Kreisvenaraltunq Düren 52348 Düren
Amt für Landschaftspflege und
Naturschutz
An den
Bürgermeister
der Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Str. 5
52393 Hürtgenwald
Dienstgebäude
Bismarckstr. 16, Düren
Zimmer-Nr.
608 (Haus B)
Auskunft
Jürgen Stiefelhagen
Telefon-Durchwahl
Gemeinde Hürtgenwald
Einsang: 0 4. JAN. 2
0l
3
84.+
Fax
02421/22-2781
02421t22-2765
eMail
j.stiefelhagen@kreis-dueren.de
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
lm Übrigen gelten folgende Servicezeiten:
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
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6 Ersatz Wehebach
lhre Nachricht
17. Mäu2O12
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rsatzabga be We hebachta ls perre
Datum
20. Dezember 2012
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Vorschläge zur weiteren Umsetzung im Gemeindegebiet Hürtgenwald
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Buch,
in Vorbereitung auf unseren Termin am 17.1.2013 erhalten Sie das überarbeitete und ab
2015 fortschreibungsbedürftige Konzept zur weiteren Umsetzung der Ersatzabgabe Wehebachtalsperre in lhrem Gemeindegebiet mit der Bitte, um Kenntnisnahme und Zustimmung.
I
Die Vorschläge unter Nr. 1 - 4, 6, und 9 entsprechen dem mit der Gemeinde Hürtgenwald (Gemeindedirektor Schumacher) bereits am29.10.1991 erörterten Grobkonzept, das
von der Gemeinde akzeptiert wurde.
Das lhnen mit meinem Schreiben vom 27.2.2012 zugeleitete Konzept mit Stand vom
13.02.2012, dem Sie zugestimmt hatten, wurde in Teilen umgesetzt (Nr. 1 und 2) und
nach Erörterung mit der Höheren Landschaftsbehörde überarbeitet.
Für Rückfragen stehen der Unterzeichner oder Herr Stiefelhagen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
t. A.
&
Anlage
Eg bert Wilhelm
Bankverbindung:
Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 356212
IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx
Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503
Telefonzentrale:
(02421)220
lnternet:
Paketanschrift:
www.kreis-dueren.de Bismarckstraße16
52351 Düren
Amt für Landschaftspflege und Naturschutz
Düren, den 20.12.12
67t2 675210 EA-W
rsatza bgabe Wehebac htalsperre ;
hier: Konzept für die Mittelbewirtschaftung im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald
E
1. Vermerk:
Für die weitere Mittelverausgabung stehen noch rund 449.000,00 Euro zur Verfügung (601.263,56 € Bestand zum 31.12.2011 lt. Aufstellung vom 25.10.2012 115.600,00 € für die Beteiligung am Life+Projekt "Rur und Kall - Lebensräume im
Fluss" - 25.424,59 € für 1. Projekt - 11.057,24 € für 2. Projekt). Von dem vg. Betrag
sollen in den Jahren 2011 bis 2014 allerdings Mittel zur Vorfinanzierung des Bibernetzwerk-Projektes entnommen werden, die nach Einschätzung der Frau DüsselSiebert, Biologischen Station im Kreis Düren (BS-DN) im Jahr der Entnahme oder
darauf folgenden Jahr zurückfließen werden. Hierfür sind gem. Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und der BS-DN vom 23.12.2011 max. 250.000,00
€ bis 2015 zu reservieren. D.h., dass für n.g. Projektvorschläge ab Nr. 3 mindestens
rund 199.000,00 € bis Ende 2015 zur Verfügung stehen und anschließend nach Mittelrückfluss nochmals rund 250.000,00 €.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses
vom
21.12.1990 und der Beschlüsse des Kreises Düren sowie der Nutzung von Syner-
gieeffekten mit der EG-WRRL und sonstigen naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Konzeptionen unterbreitet der Unterzeichner folgende Vorschläge für die
weitere M ittelverwend u ng :
1.
Offenhaltung des Bosselbachtales
Beschreibung: Teile des Bosselbachtales drohen trotz bestehenden Bewirtschaftungsvertrages zu verbuschen (siehe Karte N 1). Die Offenhaltung
dieser landeseigenen Fläche soll durch extensive Beweidung mit Rindern
erfolgen. Neben der Kündigung des alten und der Gründung eines neuen
langfristigen Pachtverhältnisses ist das Freischneiden der Zauntrasse und
die fachgerechte Einzäunung Voraussetzung. Diese Maßnahmen entsprechen den Festsetzungen im LP Hürtgenwald.
Zeitrahmen: Die Maßnahmen wurde bereits im Winter/Frühjahr 2012 realisiert.
Kosten: 25.424,59 €
2.
Offenhaltung des Hürtgenbachtales
Beschreibung: lm Prinzip gelten hier die gleichen Ausführungen wie unter
vg. Nr. 1 (siehe Karte N 2).
Zeitrahmen: Die Maßnahmen wurde bereits im Winter/Frühjahr 2012 realisiert.
2Kosten: 11.057,24 €
3.
Wasser für den Todtenbruch
Beschreibung: Die Renaturierung des Todtenbruchs leidet unter Wassermangel. Das Wasser, das auf seine Eignung bereits geprüft wurde, soll aus
einem südwestlich an den Todtenbruch angrenzenden Graben entnommen
und entlang oder in einen Erlenwald auf ausgetrocknetem Moorboden eingeleitet werden, um zur Wiedervernässung und Renaturierung der nach Osten geneigten Moorfläche beizutragen (siehe Karte N 3).
Zeitrahmen: Mit der Planung der Maßnahme wurde bereits begonnen. Mit
einer Realisierung der Maßnahme ist frühestens Sommer/Herbst 2013 zu
rechnen.
Hem m n isfa kto ren : U ngewissheit des Ausg angs
licher Verfahren und Genehmigungen.
Geschätzte Kosten: ca. 20.000 €
4.
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rford
e rl
icher wasserrecht-
ndstücksan kauf und Entfichtu ng im Kal lerbachtal
Beschreibung: lm Kallerbachtal befinden sich 2 alte Teichanlagen mit umgebenden Fichtenbestand, die als rückzubauen/umzubauen im Umsetzungsfahrplan (UFP) Obere Rur 4, Blatt 69 der EG-WRRL dargestellt sind
und zum Kauf angeboten wurden (siehe Karte N 4). Ein Rückbau/Umbau
der Teichanlagen bedarf noch der Diskussion, da sich der Biber dort bereits
angesiedelt hat. Der Fichtenbestand an der südlichen Teichanlage bildet
G ru
einen Querriegel in dem Grünlandverbund, der dringend zu beseitigen sowie
in extensiv zu nutzendes Grünland umzuwandeln und entsprechend einzuzäunen ist.
Zeitrahmen: Kaufverhandlungen
in
201312014
2014t2015.
Hemm n isfaktoren : Scheitern der Kaufverhand
Geschätzte Kosten: ca. 32.000 €
5.
und
Umsetzung
in
lu n gen.
Anlage von Auengewässern, Flutrinnen und -mulden an der Kall
Beschreibung: Auf 5 Flächen im Kalltal (5.1 - 5.5) sollen Auengewässer
(ca.5200 qm), Flutrinnen und -mulden (insgesamt ca.970 m x 10 m) im
Zuge der Umsetzung der EG-WRRL angelegt werden (siehe Karte N 5.1 5.5). Von diesen befinden sich 4 im Eigentum des Landes NRW und sind im
Umsetzungsfahrplan Obere Rur 4, Blatt 74 und 75 enthalten. Eine Fläche
(5.2) befindet sich in privater Hand und bedarf des Ankaufs. Eine genauere
Planung liegt noch nicht vor und ist durch ein lngenieurbüro zu erarbeiten.
Das Vorhaben wurde von der UWB und der Landesforstverwaltung grundsätzlich begrüßt. Träger der Maßnahme ist die gewässerunterhaltungspflichtige Gemeinde Hürtgenwald unter der Voraussetzung, dass der Eigenanteil
von 20 % ersetzt wird.
Zeitrahmen: Ab 2015
Hemmnisfaktoren: Generell ist die Finanzierung der Maßnahmen der UFP
im Bereich der oberen Rur durch die gewässerunterhaltungspflichtigen
Kommunen aber auch die Höhe des maximal über die Ersatzabgabe Wehebachtalsperre zu finanzierenden Eigenanteils noch offen, Scheitern des Ankaufs der Fläche 5.2 und Ungewissheit des Ausgangs eventueller erforderlicher wasserrechtlicher Verfahren und Genehmigungen.
Geschätzte Kosten: ca. 450.000 €; bei einer Förderung aus Wasserbaumitteln von 80 o/o, wovon ausgegangen wird, nur 90.000 €.
36.
Rückbau/Umbau von Durchlässen, SohlJUferverbau und Querbauwerken in der Weißen Wehe und Nebengewässern
Beschreibung: lm UFP lnden 2, Blatt 68 der EG-WRRL sind im Bereich der
oberen Wehe mehrere verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Der Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer kommt eine besondere vordringliche Bedeutung zu. Es ist beabsichtigt im Bereich des Staatsforstes nicht nur
in der Weißen Wehe, die ausschließlich im UFP betrachtet wurde, sondern
auch in den Nebengewässern für eine Durchgängigkeit zu sorgen, von der
die Lebensraumfunktion des Hauptgewässers gestärkt wird. Es sollen insgesamt 22 Durchlässe, der Ufer-/Sohlverbau in 7 Abschnitten und 7 Querbauwerke rück- oder umgebaut werden, wobei letzteres weiterer Prüfung
bedarf und zuletzt umgesetzt werden sollte (siehe Karte N 6.1 - N 6.3). Träger der Maßnahmen ist der WVER unter der Voraussetzung, dass der Eigenanteil von 20 % ersetzt wird.
Die Landesforstvenrualtung ist nach Bereisung am 3.12.2012 grundsätzlich
mit vg. Maßnahmen einverstanden. Die Entfernung/das Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze wird bereits von der Landesforstverwaltung
Uber Ökokonten vorgesehen.
Zeitrahmen: 2013 bis 201 5
Hemmnisfaktoren: Die Höhe des maximal über die Ersatzabgabe Wehebachtalsperre zu finanzierenden Eigenanteils ist noch offen. Ferner bedarf
die Finanzierung der über die Maßnahmen im vg. UFP hinaus gehenden
Maßnahmenvorschläge der Erörterung und besonderen Zustimmung der
BR-Köln, Dez. 54. Ungewissheit des Ausgangs eventueller erforderlicher
wasserrechtlicher Verfahren und Genehmigungen.
Geschätzte Kosten: ca. 700.000 €; bei einer Förderung aus Wasserbaumitteln von 80 o/o, wovon ausgegangen wird, nur 140.000 €.
7.
Rückbau/Umbau von Durchlässen im Oberlauf des Geybachs und des
Gürzenicher Bachs
Beschreibung: lm UFP mittlere Rur 1, Blatt 68 der EG-WRRL ist im Bereich des SU 3 des Geybachs (Birgeler Bach) und des Gürzenicher Bachs
der Rückbau/Umbau von insgesamt 3 Durchlässen auf Flächen im öffentlichem Eigentum vorgesehen (siehe Karte N 7.1 und N 7.2).Der Herstellung
der Durchgängigkeit der Gewässer kommt eine besondere vordringliche
Bedeutung zu. Träger der Maßnahmen ist der WVER unter der Voraussetzung, dass der Eigenanteil von 20 % ersetzt wird.
Zeitrahmen:. 2014 bis 2015.
Hemmnisfaktoren: Die Höhe des maximal über die Ersatzabgabe Wehebachtalsperre zu finanzierenden Eigenanteils ist noch offen. Ungewissheit
des Ausgangs eventueller erforderlicher wasserrechtlicher Verfahren und
Genehmigungen.
Geschätzte Kosten: ca. 30.000 €; bei einer Förderung aus Wasserbaumitteln von 80 o/o, wovon ausgegangen wird, nur 5.000 €.
8.
Grundstücksankauf und Offenhaltung des unteren Tiefenbachtals
Beschreibung: Das Grünland im unteren Tiefenbachtal droht auf ca. 2,4 ha
brachzufallen. lnmitten der landeseigenen Flächen liegen 3 private Flächen
mit insgesaml0,4460 ha, die es gilt aufzukaufen, um eine extensive Grünlandbewirtschaftung zur Offenhaltung dieses Talabschnitts zu ermöglichen
(siehe Karte N 8).
4Zeitrahmen: Kaufverhandlungen in 20'13 und Umsetzung in 2014.
Hem m n isfaktoren : Scheitern der Kaufverhand lu ngen.
Geschätzte Kostenl. ca. 12.000 €
9.
Grundstücksankauf und Offenhaltung einer Fläche im Kalltal
Beschreibung: Nördlich der Mestrenger Mühle liegt ein ca. 1,9 ha großes
privates Grundstück, auf dem sich eine in Verbuschung befindliche Grünlandbrache und auf ca. 0,28 ha ein Fichtenbestand befindet (siehe Karte N
9). Östlich grenzt an das Grundstück ein Nebengerinne der Kall an, das bei
Hochwasser für Uferabbrüche an dem Grundstück sorgt. Ein Ankauf der
Fläche, die Entfichtung und alle Vorbereitungen zur Aufnahme einer extensive Grü n land bewirtschaftu ng (M ulchen, Einsäen, Errichtu ng Weidezau n) ist
hier erforderlich.
Zeitrahmen: Kaufverhandlungen in 2013 und Umsetzung in 2014.
Hemmnisfaktoren: Scheitern der Kaufverhandlungen.
Geschätzte Kosten: ca. 40.000 €
10.
Weitere Vorschläge für verbleibende Restmittel
Beschreibung: Es verbleiben rund 73.500 € zuzüglich Zinsen, wenn alle
Vorschläge, wie beschrieben, umgesetzt werden und bei geförderten wasserbaulichen Maßnahmen der Eigenanteil der Träger in einer Höhe von 20
7o aus Mitteln der Ersatzabgabe Wehebachtalsperre ersetzt wird. Diese
Restmittel sollen vornehmlich für die weitere Umsetzung des UFP Obere
Rur 4 bzw. des "Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) im Bereich der oberen Rur auf dem Gebiet des Kreises Düren"
(hier: Kalltal und Nebentäler) venryendet werden, das räumlich und inhaltlich
über die Maßnahmen im vg. UFP hinaus geht und z.Z. der Konzepterstellung der BR-Köln, Dez.54 zur Prüfung vorliegt. Von Seiten der UWB wurde
gebeten, mit der Benennung konkreter weiterer Maßnahmenvorschläge zu
warten bis das Life+ Projekt "Rur und Kall - Lebensräume im Fluss" umgesetzt ist, um selektiv - aus welchen Gründen auch immer - nicht umgesetzte
Maßnahmen des Projektes und die des vg. KNEF aufgreifen zu können, die
von hoher Bedeutung für die Gewässerökologie sind, und nicht im Vorfeld
die Mittel für Maßnahmen von geringerer Bedeutung zu verausgaben.
Lt. Schreiben der BR-Köln, Dez. 51 vom 24.10.2012 sollten über die zur
Verfügung stehenden Mittel hinaus gehend Maßnahmenvorschläge unterbreitet werden, da erfahrungsgemäß Probleme bei der Umsetzung auftreten
können, welche die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge teilweise oder
vollständig scheitern lassen. Falls die verbleibenden Restmittel nicht im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald bis Ende 2015 verplant und verausgabt
sind, so sollen diese gem. dem vg. Schreiben der BR-Köln auch außerhalb
der Gemeinde Hürtgenwald kreisweit zweckentsprechend ein- und umgesetzt werden. Vom \ A/ER wurde der Einsatz der Restmittel für die Projekte
"MR2-Rur-SU4-Eigendynamik-Jülich-Broich" (Eigenanteil Planung- und
Baukosten 14.000 € WP 2013) und/oder "MR1-Rur-SU8-Merken-HuchemStammeln- Retentionsraum Pierer Wald" (Eigenanteil Planungskosten
216.000 € WP 2012 und 112.000 € WP 2013) vorgeschlagen, deren Planung und Umsetzung allerdings vor 2015 liegt. Zu beachten ist bei letzterem, dass reine Planungskosten nicht über Ersatzgeld finanzierbar sind.
Projekte ab 2016 sind noch nicht in der Grobplanung.
-5Die vg. Projektvorschläge bedürfen noch weiterer Gespräche, der Abklärung rechtlicher Fragen und der Projektträgerschaft, genauer Planung und der Priorisierung bevor Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden können.
Ferner bedarf das Konzept der weiteren Fortschreibung ab 2015, da nicht alle Mittel
verplant wurden.
Jürgen Stiefelhagen
Anlage