Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
06.08.14, 01:00
Aktualisiert
06.08.14, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Termin: 28.08.2014
öffentlich
TOP- Nr.: 2
101/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
IV Graß
03.07.2014
Einführung und Verpflichtung des sachkundigen Bürgers Herr Bernhard Kurtz durch den
Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Ausschussvorsitzender Pagano verpflichtet den anwesenden sachkundigen Bürger Herrn
Bernhard Kurtz in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner
Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen
werde. So wahr mir Gott helfe.“ *)
Der sachkundige Bürger bekunden durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit der
ihm
vom
Ausschussvorsitzenden
vorgesprochenen
Verpflichtungsformel.
Der
Ausschussvorsitzende verpflichtet Herrn Bernhard Kurtz per Handschlag:
*) Die Verpflichtungsformel ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
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€
Sachverhalt:
Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger
bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung - GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat
hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2014 Gebrauch gemacht.
Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der
Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für
Mitglieder der Ausschüsse.
Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und
Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stv.) sachkundigen Bürger bei ihrem
Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu
verpflichten.
Folgende nach der Gemeindeordnung erforderliche Verpflichtungserklärung wird hierfür
zugrundegelegt:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen
werde.“ So wahr mir Gott helfe.“ *)
*) Die Verpflichtungsformel ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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