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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung des sachkundigen Bürgers Herr Bernhard Kurtz durch den Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
06.08.14, 01:00
Aktualisiert
06.08.14, 01:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Wahlprüfungsausschuss Termin: 28.08.2014 öffentlich TOP- Nr.: 2 101/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: IV Graß 03.07.2014 Einführung und Verpflichtung des sachkundigen Bürgers Herr Bernhard Kurtz durch den Ausschussvorsitzenden Beschlussvorschlag: Ausschussvorsitzender Pagano verpflichtet den anwesenden sachkundigen Bürger Herrn Bernhard Kurtz in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel: "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“ *) Der sachkundige Bürger bekunden durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit der ihm vom Ausschussvorsitzenden vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Der Ausschussvorsitzende verpflichtet Herrn Bernhard Kurtz per Handschlag: *) Die Verpflichtungsformel ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich. Finanzielle Auswirkungen ? Nein - Seite 1 von 2 - € Sachverhalt: Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung - GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2014 Gebrauch gemacht. Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für Mitglieder der Ausschüsse. Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stv.) sachkundigen Bürger bei ihrem Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten. Folgende nach der Gemeindeordnung erforderliche Verpflichtungserklärung wird hierfür zugrundegelegt: "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“ So wahr mir Gott helfe.“ *) *) Die Verpflichtungsformel ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ohne Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -