Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
52 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 28.08.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
123/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
021.412
07.08.2014
Bürgerpreisverleihung 2014 der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Information und Hinweis auf das Vorschlagsrecht der Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Die diesjährige Bürgerpreisverleihung findet voraussichtlich in der letzten Ratssitzung des Jahres
am 18.12.2014 statt.
Gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über besondere Ehrenauszeichnungen der Gemeinde Hürtgenwald vom 26.09.2012 entscheidet über eine Auszeichnung der Rat in nichtöffentlicher Sitzung auf
Vorschlag des Bürgermeisters oder einer der im Rat vertretenen Fraktionen. Die Vorschläge sind
schriftlich zu begründen und der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder.
Des Weiteren heißt es in § 5 Abs. 3 der Satzung:
Der Bürgerpreis der Gemeinde wird in Form einer Geldgabe sowie der Ehrrennadel der Gemeinde
in Silber wie folgt verliehen:
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Pro Fraktion kann ein Wahlvorschlag mit maximal zwei Preisträgern bis 14 Tage vor dem Sitzungstermin eingereicht werden. Über die Vorschläge der einzelnen Fraktionen entscheidet der
Gemeinderat in seiner vorletzten Sitzung des Jahres in nichtöffentlicher Sitzung und geheimer
Wahl ohne Aussprache.
Die Fraktionen werden gebeten, ihre Vorschläge bis spätestens zum 19.11.2014 schriftlich der
Verwaltung einzureichen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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