Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bürgerpreisverleihung 2014 der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Information und Hinweis auf das Vorschlagsrecht der Fraktionen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
52 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.14, 12:00
Mitteilungsvorlage (Bürgerpreisverleihung 2014 der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Information und Hinweis auf das Vorschlagsrecht der Fraktionen) Mitteilungsvorlage (Bürgerpreisverleihung 2014 der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Information und Hinweis auf das Vorschlagsrecht der Fraktionen)

öffnen download melden Dateigröße: 52 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 28.08.2014 öffentlich TOP- Nr.: 123/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 021.412 07.08.2014 Bürgerpreisverleihung 2014 der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Information und Hinweis auf das Vorschlagsrecht der Fraktionen Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Sachverhalt: Die diesjährige Bürgerpreisverleihung findet voraussichtlich in der letzten Ratssitzung des Jahres am 18.12.2014 statt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über besondere Ehrenauszeichnungen der Gemeinde Hürtgenwald vom 26.09.2012 entscheidet über eine Auszeichnung der Rat in nichtöffentlicher Sitzung auf Vorschlag des Bürgermeisters oder einer der im Rat vertretenen Fraktionen. Die Vorschläge sind schriftlich zu begründen und der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder. Des Weiteren heißt es in § 5 Abs. 3 der Satzung: Der Bürgerpreis der Gemeinde wird in Form einer Geldgabe sowie der Ehrrennadel der Gemeinde in Silber wie folgt verliehen: - Seite 1 von 2 - Pro Fraktion kann ein Wahlvorschlag mit maximal zwei Preisträgern bis 14 Tage vor dem Sitzungstermin eingereicht werden. Über die Vorschläge der einzelnen Fraktionen entscheidet der Gemeinderat in seiner vorletzten Sitzung des Jahres in nichtöffentlicher Sitzung und geheimer Wahl ohne Aussprache. Die Fraktionen werden gebeten, ihre Vorschläge bis spätestens zum 19.11.2014 schriftlich der Verwaltung einzureichen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -