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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan 2013; hier: Überarbeitung 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.14, 12:00
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan 2013;
hier: Überarbeitung 2014) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan 2013;
hier: Überarbeitung 2014)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 28.08.2014 öffentlich TOP- Nr.: 86/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 133.2 12.06.2014 Brandschutzbedarfsplan 2013; hier: Überarbeitung 2014 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Ausführungen zur Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans (BSP) zur Kenntnis und beschließt die vorliegende Fassung des Brandschutzbedarfsplanes 2013 (Überarbeitung Stand August 2014). Ferner stimmt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald dem von der Wehrleitung unterbreiteten Vorschlag zum interfraktionellen Gespräch „Feuerwehr“ zu/nicht zu. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Siehe BSP € Sachverhalt: In seiner Sitzung am 16.05.2013 hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den Brandschutzbedarfsplan (BSP) 2013 beschlossen. Mit dieser Beschlussvorlage wird dem Erfordernis des jährlichen Berichts über die Ausführung des BSP nachgekommen. Die textlichen Änderungen und Ergänzungen sind im Brandschutzbedarfsplan 2013 hervorgehoben (rot, kursiv, unterstrichen). - Seite 1 von 2 - Der Wehrleiter, Gemeindebrandinspektor Walter Kurth, und sein Stellvertreter, Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart, werden ebenfalls in der Sitzung anwesend sein. Von Seiten der Feuerwehrführung wird zudem der Vorschlag unterbreitet mindestens einmal jährlich ein interfraktionelles Gespräch gemeinsam mit der Feuerwehrführung und der Fachabteilung rund um das Thema „Feuerwehr“ zu führen, um den Kommunikationsprozess zu verbessern und um eine höhere Transparenz der Feuerwehrarbeit und der damit verbundenen Erfordernisse zu erlangen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes zur Kenntnis. Es wird weiterhin empfohlen, dem von Seiten der Wehrleitung unterbreiteten Vorschlag zum interfraktionellen Gespräch „Feuerwehr“ zuzustimmen. Anzahl der Gespräche pro Jahr und Terminierungen können zu gegebener Zeit festgelegt werden. Anlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -