Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 2 "Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände" zur Anlegung einer Dirt-Bahn im Ortsteil Bergstein; hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.08.14, 12:00
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 2 "Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände" zur Anlegung einer Dirt-Bahn im Ortsteil Bergstein;
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 2 "Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände" zur Anlegung einer Dirt-Bahn im Ortsteil Bergstein;
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 79 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 28.08.2014 öffentlich TOP- Nr.: 111/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 3, Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 31.07.2014 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 2 "Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände" zur Anlegung einer Dirt-Bahn im Ortsteil Bergstein; hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände“ zur Anlegung einer Dirt-Bahn im Ortsteil Bergstein in seiner Fassung nach der Offenlage und der Abstimmung über die eingegangenen Anregungen als Satzung und tritt der Begründung vollinhaltlich bei. Finanzielle Auswirkungen ? Ja € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelflugplatzgelände“ beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, das Bauleitplanverfahren in Anwendung des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde in der Zeit vom 14.07.2014 bis einschließlich 25.07.2014 durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken und Anregungen zu dem vorgenannten Bauleitplanverfahren vorgetragen. Zu den eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) hat das Stadtplanungsbüro Zimmermann - Seite 1 von 2 - eine Aufstellung mit Auswertung und entsprechender Stellungnahme gefertigt, die als Anlage 1 beigefügt ist. Die überarbeitete Begründung zum Bebauungsplan ist als Anlage 2 beigefügt. Der zu beschließende Plan hängt in der Sitzung aus. 2 Anlagen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -