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Beschlussvorlage (Anlage 2 zu Vorlage 111/2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
5,8 MB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.08.14, 12:00

Inhalt der Datei

An1age 2 zu TOP 7tIl2O74 GEMEINDE HÜRTGENWALD BEBAUUNGSPLAN A 2 ,,SEGELFLUGPLATZGELATOg AUF DEM HEILIGENFELD" . ORTSTEIL BERGSTEIN 3. ANDERUNG (Vereinfachtes Verfahren gemäß S 13 BauGB) (Ergänzungen nach der Offenlage in Kursiv-Schrift: Hinweis Seife 6/ BEGRÜNDUNG lnhalt: 1. Ziel und Zweck der Planung 2. Planungsrechtliche Situation 3. Verfahren gemäß $ 13 BauGB 4. Landschaftsplanung/ Umweltbericht 5. Verfahren Stand: 21 .03.20141 1 4.08.201 4 Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2,,Segelflugplatzgelände", 3. 1. And. Begründung 21 .O3.141 14.08.14 2t6 Ziel und Zweck der Planung Die Gemeinde Hürtgenwald plant mit ihren Jugendbetreuern aus der mobilen Jugendarbeit die Errichtung einer Dirtbahn im Bereich des Segelflughangars in Bergstein. Hierbei arbeiten bereits seit geraumer Zeit 15 - 20 Jugendliche mit 4 engagierten Erwachsenen aus dem Ortseil Bergstein an einem konkreten Konzept. Bei einer Dirtbahn handelt es sich um eine im Freigelände modulierte Fahrradstrecke mit unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen beziehungsweise für unterschiedliche Nutzergruppen. lm Rahmen der Herstellung der Geländemodulierungen erfolgt keine Versiegelung von Flächen. Geplant sind auf der Fläche südlich des Hangars in einer Breite von ca. 20 Metern zwei Bahnen mit unterschiedlichen Profilen. Die kleinere Bahn wird für Kinderab 10 Jahren gebaut. Die drei Hügel aus Muttererde betragen maximal eine Höhe von einem Meter. Die zweite Bahn für die älteren Jugendlichen bietet unterschiedliche Höhen an. Geplant ist das Projekt für die Sommermonate. Die Kinder und Jugendlichen werden die Bahnen mit Hilfe von Eltern und den beiden Jugendbetreuern selber bauen. Materialien werden zur Verfügung gestellt. Örtliche Handwerksbetriebe sind beim Aushub der Muttererde behilflich. Der geplante Standort hat für die Dirtbahn viele Vorteile, wie zum Beispiel die ausreichende Entfernung zum direkten Wohngebiet und dem zentralen Ortskern von Bergstein. Der benachbarte Parkplatz mit Bänken, Tischen und zwei Mülleimern kann mitbenutzt werden. Konflikte mit der Nutzung des Segelflugplatzes (Rettungsweg etc.) sind auszuschließen. Da die Dirtbahn hinter einer begrünten Böschung liegt, bietet sie teilweise Schatten; der Blick in die Natur wird nicht beeinträchtigt. Abb. 1 : Planungskonzept,,Dirtbahn" Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2 ,,Segelflugplatzgelände", 3. 2. And. Begründung 21 .03.141 14.08.14 3/6 Planungsrechtliche Situation Nach der Aussage des Bauordnungsamtes des Kreises Düren ist die geplante Dirtbahn eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage. Für den Planbereich der Dirtbahn besteht der Bebauungsplan A 2 ,,Segelfluggelände/ Auf dem Heiligenfeld". Der Bebauungsplan setzt als Baugebietsart fest: ,,Sondergebiet (SO)" mit der Zweckbestimmung ,,Gaststätte Flugzeughalle". Vor dem Hintergrund dieser festgesetzten Zweckbestimmung ist laut Bauordnungsamt die geplante Dirtbahn planunqsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Eine Ergänzung der Zweckbestimmung des bestehenden SO-Gebietes: ,,Gaststätte Flugzeughalle" um eine der geplanten Nutzung entsprechenden Zweckbestimmung ist erforderlich. Für den Bereich der Dirtbahn setzt der Bebauungsplan darüber hinaus teilweise überbaubare Grundstücksfläche und teilweise nicht- überbaubare Grundstücksflächen fest. Eine überbaubare Grundstücksfläche für die Dirtbahn- Anlage ist nicht erforderlich, da die Anlage als ,,Nebenanlage" oder ,,untergeordnete Anlage" bauordnungsrechtlich genehmigt werden kann. lnhalt der 3. Anderung des Bebauungsplanes A 3 ist ausschließlich die Ergänzung Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Baugebietsart ,,Sondergebiet ,,Flugzeughalle Gaststätte" die Zweckbestimmu ng,, Fah rradstrecke fü r Mounta n biker (D rtba h n)" der Zweckbestimmung der bereits im und i um i Die übrigen planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes A 3 bleiben von der Anderung I Ergänzung unberührt. i--'- Rechtskräftiger B-Plan A 2, Ausschnitt (ohne Maßstab) Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2,,segelflugplatzgelände", 3. 3. And. Begründung 21.O3.141 14.08.14 Vereinfachtes Verfahren gemäß S 13 BauGB Für die Ergänzung der Zweckbestimmung ,,Fahrradstrecke für Mountainbiker (Dirtbahn)" im Bebauungsplan ist eine Anderung des Bebauungsplanes erforderlich. Eine Anderung im vereinfachten Verfahren gemäß S 13 BauGB ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ob und wann die Grundzüge der Planung berührt sind, ist immer eine Einzelfallentscheidung. ,,ln der Regel" werden bei der Anderung der Nutzungsart die Grundzüge der Planung berührt, es sind jedoch Ausnahmen möglich. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung kann auch eine geringfügige Anderung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung im vereinfachten Verfahren erfolgen. Der planerische Grundgedanke muss erhalten bleiben und die Anderung von ,,minderem Gewicht" sein. lm vorliegenden Fall handelt es sich um eine Ergänzung der Zweckbestimmung eines bestehenden Sondergebietes. Der Grundgedanke der Planung bleibt daher bewahrt und ist weit übenruiegend gegenüber der geplanten Dirtbahn- Nutzung. Die Ergänzung hat eine nur wenig entscheidende und eher eine nur punktuelle Bedeutung. Da die Grundzüge der Planung durch diese Ergänzung der Zweckbestimmung nicht berührt werden, wird von den Verfahrenserleichterungen des 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) Gebrauch gemacht. Dies bedeutet, dass gemäß $ 13 (2): 1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach S 3 (1) und S 4 (1) abgesehen werden kann 2. der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach $ 3 (2) d u rchgefüh rt werden kan n. S Da öffentliche Belange von der geringfügigen Anderung berührt sein können (2.B. Landschaftsplanung), ist vorgesehen, eine öffentliche Auslegung durchzuführen. Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2 ,,Segelflugplatzgelände", 3. And. Begründung 21 .O3.141 14.08.14 5/6 Sondergebiet SO Zweckbestimmung : "Flugzeughalle und Gaststätte" und "Fahrradstrecke für Mountainbiker (Dirtbahn)" Abb.3: B- Plan A2,3. Anderung (ohne Maßstab) 4. Landschaftsplanung/ Umweltbericht Da das Maß der baulichen Nutzung, das im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. A 3 festgesetzt wurde (GRZ: 0,41 GFZ:0,8) auch für den Bereich der 3. Anderung gilt, wird davon ausgegangen, dass die maximal zulässigen Eingriffe in Natur und die 3. Anderung nicht erhöht werden. Neben den Geländemodulierungen erfolgen keine Flächenversiegelungen. Da durch die 3. Landschaft durch Anderung kein weiterer Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet wird, wurde kein la n d sch aftspf lege risch e r Fach be itra g e rfo rde rl ich. lm S 13 (3) BaUGB (vereinfachtes Verfahren) ist festgelegt, dass ,,von der Umweltprüfung nach S 2 (4), von dem Umweltbericht nach $ 2a und von der Angabe nach $ 3 (2) Satz 2 welche Arten umweltbezogener Informationen vertügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach $ 10 (4) BauGB abgesehen" werden kann. Gemäß S 13 (13) 3 BaUGB letzter Satz wird hiermit darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Ein Umweltbericht wird nicht erarbeitet. Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2 ,,Segelflugplatzgelände", 3. 5. And. Begründung 21 .O3.141 14.08.14 Verfahren Da durch die Anderungen des Bebauungsplanes die Grundzüge Ursprungsbebauungsplanes nicht berührt werden, werden des die Verfahrenserleichterungen des $ 13 BaUGB in Anspruch genommen: . . Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach $ 3 (1) und S 4 (1) BauGB wird abgesehen Die öffentliche Auslegung gemäß S 3 (2) BauGB wird durchgeführt, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Beteiliqungsfrist wird auf 2 Wochen zu begrenzt. Ergänzung nach der Offenlage: Belange der Bodendenkmal pflege : ln der Stellungnahme des LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Bodendenkmälern Plangebief des ,,Archäologischen Bewertung" Bebauungsplanes zu rechnen sei. mit im Archäologische Bewertung (Zitat): ,,lnnerhalb des Plangebietes und in seiner näheren Umgebung wurden mehrere steinzeitliche Abschläge gefunden, die Hinweise auf eine jungsteinzeitliche Nutzung dieses Geländes geben. Des Weiteren ist westlich des Plangebietes eine römische Scherbenstreuung bekannt und nördlich des Plangebietes liegen Hinweise auf einen römischen Schmelzplatz vor. Wahrscheinlich wurden hier zur römischen Zeit anstehende Metallerze verhüttet. Erhaltung und Ausdehnung sowohl des neolithischen Fundplatzes a/s auch des römischen Werkplatzes wurden bislang noch nicht ermittelt, sie werden sich wahrscheinlich bis in das Plangebiet ausdehnen." Da im Rahmen der Herstellung der Dirt- Bahn ausschließlich Geländeaufträge (Hügel) durchgeführt werden und keine Eingriffe in den Boden erfolgen, ist eine Gefährdung möglicher Bodenfunde ausgeschlossen. Um die Belange des Amtes für Bodendenkmalpflege dennoch zu berücksichtigen wurde der nachfolgende Hinweis zur Bodendenkmalpflege auf die Planzeichnung zur 3. Änderung des Bebauungsplan A 2 ,,Segelflugplatzgelände/ Auf dem Heiligenfeld" aufgenommen: Hinweis: Bodendenkmalpfleqe: Nach den bestehenden Erkenntnissen des LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Bodendenkmälern zu rechen. Es wird auf die $$ 75, 16 und 16 DSchG NW hingewiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde /sf die Gemeinde a/s Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Durch die Ergänzung des Hinweises isf kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich. *?tä$ -t t! o 6 o o? Jor <1 U3 c A-69=: f lJJ : se 5 ö E I s6 (r: E'g (5= ol ürl ct € R€E; : ä:i: OMUUNU dJ E ö'i =üfE o-üut ,!*i;iäits .to to. 60i 99ni i o, = o L ^,ä o)I o i'e o. lllF=..iä =- lJJ::] = 9 L (, tt: 3 CE H €e .c;it$EiE ;io dJ o)e 6 o= ü qr. ,3 !{ il] F I [i ?ä o "B -lläil I =c= g t5+tälFgäi sö]tei3FiH{i ösl!:ä{!F; .{gi8::Sfl-tge st i$ !SäiäsE gi @- :: ta. !t 2: *i lc 99 6 a ö; ;-! R =g S.! L: :!öi>Äd :ör! s< q- I f Ea r -ug ;F !3; ;N ! g sN :n o; I : 9 ; 6:e 90- - 9.ä :4N Pmo = : äH: Eä; > ia,. ;öo E E E- :cf q;: :eä 19 F r E q ti) o E 6 o i; = ft ! o o o : = it o -eÜ 6P oo o!trc' N-- oc; oö -= rr It - b:- o=fö "tO= o-:6 -o o o - sö#: OYÄ 9 b ON Hv> O iE:rd E z I m F f- ii t\ zI O a l q I6 E s* 9E I :3, = ;ro ::N i. Y 9fl as ?; . 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