Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
5,8 MB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.08.14, 12:00
Stichworte
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2 zu TOP 7tIl2O74
GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEBAUUNGSPLAN A 2 ,,SEGELFLUGPLATZGELATOg AUF DEM
HEILIGENFELD" . ORTSTEIL BERGSTEIN
3. ANDERUNG
(Vereinfachtes Verfahren gemäß S 13 BauGB)
(Ergänzungen nach der Offenlage in Kursiv-Schrift: Hinweis Seife 6/
BEGRÜNDUNG
lnhalt:
1.
Ziel und Zweck der Planung
2.
Planungsrechtliche Situation
3.
Verfahren gemäß $ 13 BauGB
4.
Landschaftsplanung/ Umweltbericht
5.
Verfahren
Stand: 21 .03.20141 1 4.08.201 4
Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2,,Segelflugplatzgelände", 3.
1.
And.
Begründung
21 .O3.141
14.08.14
2t6
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Hürtgenwald plant mit ihren Jugendbetreuern aus der mobilen
Jugendarbeit die Errichtung einer Dirtbahn im Bereich des Segelflughangars in
Bergstein. Hierbei arbeiten bereits seit geraumer Zeit 15 - 20 Jugendliche mit 4
engagierten Erwachsenen aus dem Ortseil Bergstein an einem konkreten Konzept.
Bei einer Dirtbahn handelt es sich um eine im Freigelände modulierte Fahrradstrecke
mit unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen beziehungsweise für unterschiedliche
Nutzergruppen. lm Rahmen der Herstellung der Geländemodulierungen erfolgt keine
Versiegelung von Flächen.
Geplant sind auf der Fläche südlich des Hangars in einer Breite von ca. 20 Metern
zwei Bahnen mit unterschiedlichen Profilen. Die kleinere Bahn wird für Kinderab 10
Jahren gebaut. Die drei Hügel aus Muttererde betragen maximal eine Höhe von
einem Meter. Die zweite Bahn für die älteren Jugendlichen bietet unterschiedliche
Höhen an. Geplant ist das Projekt für die Sommermonate. Die Kinder und
Jugendlichen werden die Bahnen mit Hilfe von Eltern und den beiden
Jugendbetreuern selber bauen. Materialien werden zur Verfügung gestellt. Örtliche
Handwerksbetriebe sind beim Aushub der Muttererde behilflich.
Der geplante Standort hat für die Dirtbahn viele Vorteile, wie zum Beispiel die
ausreichende Entfernung zum direkten Wohngebiet und dem zentralen Ortskern von
Bergstein. Der benachbarte Parkplatz mit Bänken, Tischen und zwei Mülleimern
kann mitbenutzt werden. Konflikte mit der Nutzung des Segelflugplatzes
(Rettungsweg etc.) sind auszuschließen. Da die Dirtbahn hinter einer begrünten
Böschung liegt, bietet sie teilweise Schatten; der Blick in die Natur wird nicht
beeinträchtigt.
Abb. 1 : Planungskonzept,,Dirtbahn"
Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2 ,,Segelflugplatzgelände", 3.
2.
And.
Begründung
21 .03.141
14.08.14
3/6
Planungsrechtliche Situation
Nach der Aussage des Bauordnungsamtes des Kreises Düren ist die geplante
Dirtbahn eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage. Für den Planbereich der
Dirtbahn besteht der Bebauungsplan A 2 ,,Segelfluggelände/ Auf dem Heiligenfeld".
Der Bebauungsplan setzt als Baugebietsart fest: ,,Sondergebiet (SO)" mit der
Zweckbestimmung ,,Gaststätte Flugzeughalle". Vor dem Hintergrund dieser
festgesetzten Zweckbestimmung ist laut Bauordnungsamt die geplante Dirtbahn
planunqsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Eine Ergänzung der Zweckbestimmung
des bestehenden SO-Gebietes: ,,Gaststätte Flugzeughalle" um eine der geplanten
Nutzung entsprechenden Zweckbestimmung ist erforderlich. Für den Bereich der
Dirtbahn setzt der Bebauungsplan darüber hinaus teilweise überbaubare
Grundstücksfläche und teilweise nicht- überbaubare Grundstücksflächen fest.
Eine überbaubare Grundstücksfläche für die Dirtbahn- Anlage ist nicht erforderlich,
da die Anlage als
,,Nebenanlage"
oder
,,untergeordnete Anlage"
bauordnungsrechtlich genehmigt werden kann.
lnhalt der 3. Anderung des Bebauungsplanes A 3 ist ausschließlich die Ergänzung
Ursprungsbebauungsplan festgesetzten
Baugebietsart ,,Sondergebiet ,,Flugzeughalle
Gaststätte"
die
Zweckbestimmu ng,, Fah rradstrecke fü r Mounta n biker (D rtba h n)"
der Zweckbestimmung der bereits im
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Die übrigen planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes A 3 bleiben
von der Anderung
I Ergänzung unberührt.
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Rechtskräftiger B-Plan A 2, Ausschnitt (ohne Maßstab)
Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2,,segelflugplatzgelände", 3.
3.
And.
Begründung 21.O3.141 14.08.14
Vereinfachtes Verfahren gemäß S 13 BauGB
Für die Ergänzung der Zweckbestimmung ,,Fahrradstrecke für Mountainbiker
(Dirtbahn)" im Bebauungsplan ist eine Anderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Eine Anderung im vereinfachten Verfahren gemäß S 13 BauGB ist dann möglich,
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ob und wann die Grundzüge
der Planung berührt sind, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
,,ln der Regel" werden bei der Anderung der Nutzungsart die Grundzüge der Planung
berührt, es sind jedoch Ausnahmen möglich. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung
kann auch eine geringfügige Anderung der Art und des Maßes der baulichen
Nutzung im vereinfachten Verfahren erfolgen. Der planerische Grundgedanke muss
erhalten bleiben und die Anderung von ,,minderem Gewicht" sein.
lm vorliegenden Fall handelt es sich um eine Ergänzung der Zweckbestimmung
eines bestehenden Sondergebietes. Der Grundgedanke der Planung bleibt daher
bewahrt und ist weit übenruiegend gegenüber der geplanten Dirtbahn- Nutzung. Die
Ergänzung hat eine nur wenig entscheidende und eher eine nur punktuelle
Bedeutung.
Da die Grundzüge der Planung durch diese Ergänzung der Zweckbestimmung nicht
berührt werden, wird von den Verfahrenserleichterungen des
13 BauGB
(vereinfachtes Verfahren) Gebrauch gemacht. Dies bedeutet, dass gemäß
$ 13 (2):
1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach S 3 (1) und S 4 (1)
abgesehen werden kann
2. der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb
angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach $ 3 (2)
d u rchgefüh rt werden kan n.
S
Da öffentliche Belange von der geringfügigen Anderung berührt sein können (2.B.
Landschaftsplanung), ist vorgesehen, eine öffentliche Auslegung durchzuführen.
Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2 ,,Segelflugplatzgelände", 3.
And.
Begründung
21 .O3.141
14.08.14
5/6
Sondergebiet SO
Zweckbestimmung : "Flugzeughalle
und Gaststätte" und "Fahrradstrecke
für Mountainbiker (Dirtbahn)"
Abb.3: B- Plan A2,3. Anderung (ohne Maßstab)
4.
Landschaftsplanung/ Umweltbericht
Da das Maß der baulichen Nutzung, das im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. A 3
festgesetzt wurde (GRZ: 0,41 GFZ:0,8) auch für den Bereich der 3. Anderung gilt,
wird davon ausgegangen, dass die maximal zulässigen Eingriffe in Natur und
die 3.
Anderung nicht erhöht werden. Neben den
Geländemodulierungen erfolgen keine Flächenversiegelungen. Da durch die 3.
Landschaft durch
Anderung kein weiterer Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet wird, wurde kein
la n d sch aftspf lege risch e r Fach be itra g e rfo rde rl ich.
lm S 13 (3) BaUGB
(vereinfachtes Verfahren) ist festgelegt, dass ,,von der
Umweltprüfung nach S 2 (4), von dem Umweltbericht nach $ 2a und von der Angabe
nach $ 3 (2) Satz 2 welche Arten umweltbezogener Informationen vertügbar sind,
sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach $ 10 (4) BauGB abgesehen"
werden kann. Gemäß S 13 (13) 3 BaUGB letzter Satz wird hiermit darauf
hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Ein Umweltbericht wird
nicht erarbeitet.
Gemeinde Hürtgenwald, BP-Nr. A 2 ,,Segelflugplatzgelände", 3.
5.
And.
Begründung
21 .O3.141
14.08.14
Verfahren
Da durch die
Anderungen des Bebauungsplanes die Grundzüge
Ursprungsbebauungsplanes nicht berührt werden, werden
des
die
Verfahrenserleichterungen des $ 13 BaUGB in Anspruch genommen:
.
.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach $ 3 (1) und S 4 (1)
BauGB wird abgesehen
Die öffentliche Auslegung gemäß S 3 (2) BauGB wird durchgeführt, um der
betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die
Beteiliqungsfrist wird auf 2 Wochen zu begrenzt.
Ergänzung nach der Offenlage:
Belange der Bodendenkmal pflege :
ln der Stellungnahme des LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn
wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten
Bodendenkmälern
Plangebief des
,,Archäologischen Bewertung"
Bebauungsplanes zu rechnen sei.
mit
im
Archäologische Bewertung (Zitat): ,,lnnerhalb des Plangebietes und in seiner näheren
Umgebung wurden mehrere steinzeitliche Abschläge gefunden, die Hinweise auf
eine jungsteinzeitliche Nutzung dieses Geländes geben. Des Weiteren ist westlich
des Plangebietes eine römische Scherbenstreuung bekannt und nördlich des
Plangebietes liegen Hinweise auf einen römischen Schmelzplatz vor. Wahrscheinlich
wurden hier zur römischen Zeit anstehende Metallerze verhüttet. Erhaltung und
Ausdehnung sowohl des neolithischen Fundplatzes a/s auch des römischen
Werkplatzes wurden bislang noch nicht ermittelt, sie werden sich wahrscheinlich bis
in das Plangebiet ausdehnen."
Da im Rahmen der Herstellung der Dirt- Bahn ausschließlich Geländeaufträge
(Hügel) durchgeführt werden und keine Eingriffe in den Boden erfolgen, ist eine
Gefährdung möglicher Bodenfunde ausgeschlossen. Um die Belange des Amtes für
Bodendenkmalpflege dennoch zu berücksichtigen wurde der nachfolgende Hinweis
zur Bodendenkmalpflege auf die Planzeichnung zur 3. Änderung des Bebauungsplan
A 2 ,,Segelflugplatzgelände/ Auf dem Heiligenfeld" aufgenommen:
Hinweis:
Bodendenkmalpfleqe:
Nach den bestehenden Erkenntnissen des LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Bonn ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Bodendenkmälern
zu rechen. Es wird auf die $$ 75, 16 und 16 DSchG NW hingewiesen. Beim Auftreten
archäologischer Bodenfunde oder Befunde /sf die Gemeinde a/s Untere
Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
Durch die Ergänzung des Hinweises isf kein erneutes Beteiligungsverfahren
erforderlich.
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