Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,3 MB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.08.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
Gemeinde Hürtgenward:
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zu vorlage rrll2ot4
Bebauungsplan A 2 ,,segelflugplatzgelände/ Auf dem Heiligenfeld", 3. Anderung Seite 1/2
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß S 3 (2) BaUGB eingegangenen Anregungen
Stand: 14.08.2014
Lfd.
Nr.
Eingabensteller
T1
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
Euskirchen
08.07.14
Kreisverwaltung
Düren
22.07.14
T2
Datum
Wesentliche lnhalte der Anre-
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
orlnoen
Gegen die Bauleitplanung
bestehen grundsätzlich keine
Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen,
dass eine eventuell vorgesehene - nicht amtliche- Hinweisbeschilderung auf die
,,Dirt-Bahn" entlang der L 11
beim Landesbetrieb Straßenbau zu beantragen ist. Eine
Prüfung der Voraussetzungen
ist erst dann möglich. Werbeanlagen entlang der L 1'l sind
generell auszuschließen.
Eine Hinweisbeschilderung ist derzeit
nicht geplant. Sollte diese unabhängig
vom Aufstellungsverfahren zur Bebauungsplanänderung zukünftig geplant
werden, wird diese entsprechend dem
Hinweis mit dem Landesbetrieb abgestimmt.
Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Gegen die Bauleitplanung
bestehen keine Bedenken.
Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur
Es wird darauf hingewiesen,
dass sich im südwestlichen
Bereich eine Altablagerung
Kenntnis zu nehmen. Sollten bei Erdbewegungen im Bereich der geplanten
Dirt- Bahn auffällige Materialien zu Tage
treten, wird das Umweltamt der Kreisvenvaltung unverzüglich informiert
Der Rat beschließt,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Rat beschließt,
den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
befindet. Nähere nformationen über die abgelagerten
I
Materialien liegen nicht vor.
T3
LVR Amt für
Bodendenkmalpflege, Bonn
06.08.14
ln der Stellungnahme
des Da im Rahmen der Herstellung der DirtBahn ausschließlich Geländeaufträge
pflege im Rheinland, Bonn (Hügel) durchgeführt werden und keine
wird darauf hingewiesen, Eingriffe in den Boden erfolgen, ist eine
dass aufgrund der zwischen- Gefährdung möglicher Bodenfunde
zeitlich durchgeführten,,Ar- ausgeschlossen. Eine zusätzliche Festchäologischen Bewertung" mit setzung von Höhenangaben ist daher
Bodendenkmälern im gesam- nicht erforderlich.
ten Plangebiet des Be- Um die Belange des Amtes für Bodenbauungsplanes A 2 zu rech- denkmalpflege dennoch zu berücksichtigen wird vorgeschlagen, den nachfolnen sei.
Archäologische Bewertung gende Hinweis zur Bodendenkmalpflege
(Zitat): ,,lnnerhalb des Plan- auf die Planzeichnung zur 3. Anderung
gebietes und in seiner nähe- des Bebauungsplan A 2,,Segelflugplatzren Umgebung wurden meh- gelände/ Auf dem Heiligenfeld" aufzurere steinzeitliche Abschläge nehmen:
LVR, Amt für Bodendenkmal-
gefunden, die Hinweise auf
eine jungsteinzeitliche Nut Hinweis:
zung dieses Geländes geben. Bodendenkmalpflege:
Des Weiteren ist westlich des Nach den bestehenden Erkenntnissen
Plangebietes eine römische des LVR, Amt für Bodendenkmalpflege
Scherbenstreuung bekannt im Rheinland, Bonn ist im Geltungsbeund nördlich des Plangebietes reich des Bebauungsplanes mit Bodenliegen Hinweise auf einen denkmälern zu rechen. Es wird auf die
römischen Schmelzplatz vor. SS 15, 16 und 16 DSchG NW hingewieWahrscheinlich wurden hier sen. Beim Auftreten archäologischer
zur römischen Zeit anstehen- Bodenfunde oder Befunde ist die Gede Metallerze verhüttet. Erhal- meinde als Untere Denkmalbehörde
tung und Ausdehnung sowohl oder das Rheinische Amt für Boden-
des neolithischen
Fundplat- denkmalpflege, Außenstelle Nideggen,
zes als auch des römischen Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, unWerkplatzes wurden bislang verzüglich zu informieren.
noch nicht ermittelt, sie wer- Bodendenkmal und Fundstelle sind
Der Rat beschließt,
die Anregung dahingehend zu berücksichtigen, dass
ein entsprechender
Hinweis in den BPlan aufgenommen wird.
Gemeinde Hürtgenwald:
Bebauungsplan A 2 ,,segelflugplatzgelände/ Auf dem Heiligenfeld", 3. Anderung Seite 2/2
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß S 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 14.08.2014
Eingabensteller
Ldf.
Nr.
Datum
Wesentliche lnhalte der vor-
Stellungnahme
Beschlußvorschlag
qebrachten Anreounoen
den sich wahrscheinlich bis in
das Plangebiet ausdehnen."
Demzufolge ist bei Erdarbeiten im Plangebiet der 3. Anderung ebenfalls mit der Aufdeckung und Zerstörung von
zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege
für den
Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.
Durch die Ergänzung des Hinweises ist
Bodendenkmälern zu rech- kein erneutes Beteiligungsverfahren
nen. Es wäre daher empfeh- erforderlich.
lenswert, die geplante
DirtBahn bezüglich der
Höhenangaben so festzuset-
zen, dass Erdeingriffe ausgeschlossen sind.
Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden:
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Bezirksregierung Köln, Allgemeine Landeskultur, Schreiben vom 10.07.2014
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklung/ Hochwasserschutz, Mail vom 10.07.2014
Bezirksregierung Düsseldorf, (Luftverkehr), Schreiben vom 10.07.2014
Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 10.07.2014
IHK Aachen, Schreiben vom 'l 1 .07.2014
Deutsche Bahn AG, DB lmmobilien, Schreiben vom 07.07.2014
Wehrbereichsverwaltung West, Mail vom 14.07.2014
Stadt Stolberg, Schreiben vom 09.07.2014
Amprion, Mailvom 08.07.2014
Unitymedia Hessen GmbH, Mail vom 16.07.2014
PLEDOC, Leitungsauskunft, Mail vom15.O7.2014
RWE Deutschland AG, Regionalservice, Schreiben vom 07.07.2014
Wasserverband Eifel-Rur, Schreiben vom 16.07.2014
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