Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 zu Vorlage 111/2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,3 MB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.08.14, 12:00
Beschlussvorlage (Anlage 1 zu Vorlage 111/2014) Beschlussvorlage (Anlage 1 zu Vorlage 111/2014)

öffnen download melden Dateigröße: 1,3 MB

Inhalt der Datei

Anlage Gemeinde Hürtgenward: r zu vorlage rrll2ot4 Bebauungsplan A 2 ,,segelflugplatzgelände/ Auf dem Heiligenfeld", 3. Anderung Seite 1/2 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß S 3 (2) BaUGB eingegangenen Anregungen Stand: 14.08.2014 Lfd. Nr. Eingabensteller T1 Landesbetrieb Straßenbau NRW Euskirchen 08.07.14 Kreisverwaltung Düren 22.07.14 T2 Datum Wesentliche lnhalte der Anre- Stellungnahme Beschlussvorschlag orlnoen Gegen die Bauleitplanung bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass eine eventuell vorgesehene - nicht amtliche- Hinweisbeschilderung auf die ,,Dirt-Bahn" entlang der L 11 beim Landesbetrieb Straßenbau zu beantragen ist. Eine Prüfung der Voraussetzungen ist erst dann möglich. Werbeanlagen entlang der L 1'l sind generell auszuschließen. Eine Hinweisbeschilderung ist derzeit nicht geplant. Sollte diese unabhängig vom Aufstellungsverfahren zur Bebauungsplanänderung zukünftig geplant werden, wird diese entsprechend dem Hinweis mit dem Landesbetrieb abgestimmt. Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Gegen die Bauleitplanung bestehen keine Bedenken. Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Es wird darauf hingewiesen, dass sich im südwestlichen Bereich eine Altablagerung Kenntnis zu nehmen. Sollten bei Erdbewegungen im Bereich der geplanten Dirt- Bahn auffällige Materialien zu Tage treten, wird das Umweltamt der Kreisvenvaltung unverzüglich informiert Der Rat beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. befindet. Nähere nformationen über die abgelagerten I Materialien liegen nicht vor. T3 LVR Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn 06.08.14 ln der Stellungnahme des Da im Rahmen der Herstellung der DirtBahn ausschließlich Geländeaufträge pflege im Rheinland, Bonn (Hügel) durchgeführt werden und keine wird darauf hingewiesen, Eingriffe in den Boden erfolgen, ist eine dass aufgrund der zwischen- Gefährdung möglicher Bodenfunde zeitlich durchgeführten,,Ar- ausgeschlossen. Eine zusätzliche Festchäologischen Bewertung" mit setzung von Höhenangaben ist daher Bodendenkmälern im gesam- nicht erforderlich. ten Plangebiet des Be- Um die Belange des Amtes für Bodenbauungsplanes A 2 zu rech- denkmalpflege dennoch zu berücksichtigen wird vorgeschlagen, den nachfolnen sei. Archäologische Bewertung gende Hinweis zur Bodendenkmalpflege (Zitat): ,,lnnerhalb des Plan- auf die Planzeichnung zur 3. Anderung gebietes und in seiner nähe- des Bebauungsplan A 2,,Segelflugplatzren Umgebung wurden meh- gelände/ Auf dem Heiligenfeld" aufzurere steinzeitliche Abschläge nehmen: LVR, Amt für Bodendenkmal- gefunden, die Hinweise auf eine jungsteinzeitliche Nut Hinweis: zung dieses Geländes geben. Bodendenkmalpflege: Des Weiteren ist westlich des Nach den bestehenden Erkenntnissen Plangebietes eine römische des LVR, Amt für Bodendenkmalpflege Scherbenstreuung bekannt im Rheinland, Bonn ist im Geltungsbeund nördlich des Plangebietes reich des Bebauungsplanes mit Bodenliegen Hinweise auf einen denkmälern zu rechen. Es wird auf die römischen Schmelzplatz vor. SS 15, 16 und 16 DSchG NW hingewieWahrscheinlich wurden hier sen. Beim Auftreten archäologischer zur römischen Zeit anstehen- Bodenfunde oder Befunde ist die Gede Metallerze verhüttet. Erhal- meinde als Untere Denkmalbehörde tung und Ausdehnung sowohl oder das Rheinische Amt für Boden- des neolithischen Fundplat- denkmalpflege, Außenstelle Nideggen, zes als auch des römischen Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, unWerkplatzes wurden bislang verzüglich zu informieren. noch nicht ermittelt, sie wer- Bodendenkmal und Fundstelle sind Der Rat beschließt, die Anregung dahingehend zu berücksichtigen, dass ein entsprechender Hinweis in den BPlan aufgenommen wird. Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan A 2 ,,segelflugplatzgelände/ Auf dem Heiligenfeld", 3. Anderung Seite 2/2 Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß S 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 14.08.2014 Eingabensteller Ldf. Nr. Datum Wesentliche lnhalte der vor- Stellungnahme Beschlußvorschlag qebrachten Anreounoen den sich wahrscheinlich bis in das Plangebiet ausdehnen." Demzufolge ist bei Erdarbeiten im Plangebiet der 3. Anderung ebenfalls mit der Aufdeckung und Zerstörung von zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Durch die Ergänzung des Hinweises ist Bodendenkmälern zu rech- kein erneutes Beteiligungsverfahren nen. Es wäre daher empfeh- erforderlich. lenswert, die geplante DirtBahn bezüglich der Höhenangaben so festzuset- zen, dass Erdeingriffe ausgeschlossen sind. Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden: o o e r . o . . . . o r . Bezirksregierung Köln, Allgemeine Landeskultur, Schreiben vom 10.07.2014 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklung/ Hochwasserschutz, Mail vom 10.07.2014 Bezirksregierung Düsseldorf, (Luftverkehr), Schreiben vom 10.07.2014 Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 10.07.2014 IHK Aachen, Schreiben vom 'l 1 .07.2014 Deutsche Bahn AG, DB lmmobilien, Schreiben vom 07.07.2014 Wehrbereichsverwaltung West, Mail vom 14.07.2014 Stadt Stolberg, Schreiben vom 09.07.2014 Amprion, Mailvom 08.07.2014 Unitymedia Hessen GmbH, Mail vom 16.07.2014 PLEDOC, Leitungsauskunft, Mail vom15.O7.2014 RWE Deutschland AG, Regionalservice, Schreiben vom 07.07.2014 Wasserverband Eifel-Rur, Schreiben vom 16.07.2014 2