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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.175,E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt I. Änderung des Geltungsbereiches, der Bezeichnung II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung III. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
24.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.02.16, 15:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.175,E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt
I. Änderung des Geltungsbereiches, der Bezeichnung
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
III. Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 15.12.2015 23.14 Bebauungsplan Nr.175,E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt I. Änderung des Geltungsbereiches, der Bezeichnung II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung III. Beschluss über die Offenlage 602/2015 I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, das Plangebiet entsprechend dem als Anlage beigefügten Anlageplan zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Bezeichnung des Bauleitplans wird geändert in: Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen, Nahversorgungsmarkt. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. III. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr.175, E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. 40 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)