Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
100 kB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.08.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frau Görgen/Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
G/2
05.08.2014
Termin: 04.09.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
116/2014
Gemeindliche Regelförderung der Vereine;
hier: Neuregelung ab 2014
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald die bisherigen Vergaberegeln
beizubehalten, oder:
b) Ein Arbeitskreis, dem folgende Personen angehören
…………….
…………….
…………….
……………..
erarbeitet neue Vergaberichtlinien.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
bisher 20.000,00 €
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner 32. Sitzung am 16.05.2013 aufgrund der
Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine beschlossen, die bisherige
Auszahlungshöhe der Regelförderbeträge an die Vereine analog zu der bisherigen Höhe
(Zeitraum 2010 bis 2012) für die Jahre 2013 und 2014 festzusetzen und die Beträge nach
Rechtskraft des Haushaltes auszuzahlen. Im Jahre 2014 soll die Verwaltung die Angelegenheit
erneut den politischen Gremien vorlegen, damit die Möglichkeit besteht, Anpassungen oder
Veränderungen vorzunehmen.
- Seite 1 von 2 -
Als Kriterien für die Vergabe der Regelförderung sind im Jahre 2003 folgende Punkte festgelegt worden:
a) Jugendarbeit muss geleistet werden.
b) Zur Gewährung der Planungssicherheit für Vereine ist die grundsätzliche Fortschreibung auf drei Jahre
beizubehalten. Gravierende Veränderungen (z. B. bei der Anzahl der jugendlichen Mitglieder oder
Vereinsauflösungen) sind der Verwaltung durch die Vereine zu melden.
c) Die Verteilung erfolgt in den Sparten „Allgemeine Sportvereine“, „Sonstige
„Schützenbruderschaften“, „Karnevalsvereine“, „Musikvereine“ und „Sonstige Vereine“.
Sportvereine“
d) Bei der Höhe der Mittelzuteilung an die jeweiligen Sparten ist zu berücksichtigen, ob die jeweiligen Vereine
Einnahmemöglichkeiten über die Mitgliedsbeiträge hinaus besitzen.
e) Zur Gleichbehandlung innerhalb der Sparten sind die Fördermittel anhand der jeweiligen Anzahl der
jugendlichen Mitglieder auf die Vereine zu verteilen. Dabei ist für jeden Verein innerhalb der Sparten
zumindest ein Sockelbetrag in Höhe von 150,00 € zur Abdeckung der Grundaufwendungen für die
Jugendbetreuung anzusetzen.
f) Ausgenommen von der Aufteilung nach jugendlichen Mitgliedern innerhalb der Sparten sind die
Karnevalsvereine. Sie erhalten innerhalb der Sparte jeweils den gleichen Förderbetrag.
g) Eine Aufteilung Abteilungen innerhalb des Hauptvereins entfällt. Die Anzahl der tatsächlichen jugendlichen
Mitgliedern des Hauptvereins ist maßgebend. Auf wenn das jugendliche Mitglied mehreren Abteilungen des
Hauptvereins angehört, ist es nur einmal zu berücksichtigen.
h) In der Sparte „Sonstige Vereine“ gibt es nicht die Gewichtung nach „jugendlichen Mitgliedern“. Maßgebend
sind Intensität der Jugendarbeit sowie die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten des Hauptvereins.
i) Mit der Regelförderung sollen die Anschaffungen von Kostümen, Uniformen pp. Abgegolten sein. Eine
Bezuschussung über investive Maßnahmen erfolgt nicht mehr.
Seitens der Verwaltung wurden mit Schreiben vom 30.07.2014 alle gemeindlichen Vereine
angeschrieben und um Bekanntgabe ihrer jugendlichen Mitglieder gebeten. Da zum Zeitpunkt der
Erstellung der Vorlage nur sehr wenige Rückantworten vorlagen, kann hier noch keine
Arbeitsgrundlage angegeben werden. Die Verwaltung wird bis zum Sitzungstermin eine Auflistung
der Rückantworten erarbeiten und dann in der Sitzung berichten.
Die bisherige Verteilung der Regelförderung ist als Anlage beigefügt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Nach Rückmeldung von Vereinen erscheinen die bisherigen Vergabekriterien (Kombination aus
Sockelbetrag und Anzahl jugendlicher Mitarbeiter) sachgerecht und ausgewogen. Durch die
jahrelange Praxis sind diese Zahlen auf breiter Basis akzeptiert. Seitens des Ausschusses sollte
diskutiert werden, ob sich wegen der veränderten Struktur der Jugendarbeit (Kooperation mit
anderen, teilweise nicht gemeinde-ansässigen Vereinen) eine neue Bewertung oder Festlegung
der Vergaberegeln ergibt.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -