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Beschlussvorlage (Gemeindliche Regelförderung der Vereine; hier: Neuregelung ab 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
100 kB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
22.08.14, 12:00
Beschlussvorlage (Gemeindliche Regelförderung der Vereine;
hier: Neuregelung ab 2014) Beschlussvorlage (Gemeindliche Regelförderung der Vereine;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Abteilung: Sachbearbeiter: I Frau Görgen/Herr Görner Aktenzeichen: Datum: G/2 05.08.2014 Termin: 04.09.2014 öffentlich TOP- Nr.: 116/2014 Gemeindliche Regelförderung der Vereine; hier: Neuregelung ab 2014 Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald die bisherigen Vergaberegeln beizubehalten, oder: b) Ein Arbeitskreis, dem folgende Personen angehören ……………. ……………. ……………. …………….. erarbeitet neue Vergaberichtlinien. Finanzielle Auswirkungen ? Ja bisher 20.000,00 € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner 32. Sitzung am 16.05.2013 aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine beschlossen, die bisherige Auszahlungshöhe der Regelförderbeträge an die Vereine analog zu der bisherigen Höhe (Zeitraum 2010 bis 2012) für die Jahre 2013 und 2014 festzusetzen und die Beträge nach Rechtskraft des Haushaltes auszuzahlen. Im Jahre 2014 soll die Verwaltung die Angelegenheit erneut den politischen Gremien vorlegen, damit die Möglichkeit besteht, Anpassungen oder Veränderungen vorzunehmen. - Seite 1 von 2 - Als Kriterien für die Vergabe der Regelförderung sind im Jahre 2003 folgende Punkte festgelegt worden: a) Jugendarbeit muss geleistet werden. b) Zur Gewährung der Planungssicherheit für Vereine ist die grundsätzliche Fortschreibung auf drei Jahre beizubehalten. Gravierende Veränderungen (z. B. bei der Anzahl der jugendlichen Mitglieder oder Vereinsauflösungen) sind der Verwaltung durch die Vereine zu melden. c) Die Verteilung erfolgt in den Sparten „Allgemeine Sportvereine“, „Sonstige „Schützenbruderschaften“, „Karnevalsvereine“, „Musikvereine“ und „Sonstige Vereine“. Sportvereine“ d) Bei der Höhe der Mittelzuteilung an die jeweiligen Sparten ist zu berücksichtigen, ob die jeweiligen Vereine Einnahmemöglichkeiten über die Mitgliedsbeiträge hinaus besitzen. e) Zur Gleichbehandlung innerhalb der Sparten sind die Fördermittel anhand der jeweiligen Anzahl der jugendlichen Mitglieder auf die Vereine zu verteilen. Dabei ist für jeden Verein innerhalb der Sparten zumindest ein Sockelbetrag in Höhe von 150,00 € zur Abdeckung der Grundaufwendungen für die Jugendbetreuung anzusetzen. f) Ausgenommen von der Aufteilung nach jugendlichen Mitgliedern innerhalb der Sparten sind die Karnevalsvereine. Sie erhalten innerhalb der Sparte jeweils den gleichen Förderbetrag. g) Eine Aufteilung Abteilungen innerhalb des Hauptvereins entfällt. Die Anzahl der tatsächlichen jugendlichen Mitgliedern des Hauptvereins ist maßgebend. Auf wenn das jugendliche Mitglied mehreren Abteilungen des Hauptvereins angehört, ist es nur einmal zu berücksichtigen. h) In der Sparte „Sonstige Vereine“ gibt es nicht die Gewichtung nach „jugendlichen Mitgliedern“. Maßgebend sind Intensität der Jugendarbeit sowie die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten des Hauptvereins. i) Mit der Regelförderung sollen die Anschaffungen von Kostümen, Uniformen pp. Abgegolten sein. Eine Bezuschussung über investive Maßnahmen erfolgt nicht mehr. Seitens der Verwaltung wurden mit Schreiben vom 30.07.2014 alle gemeindlichen Vereine angeschrieben und um Bekanntgabe ihrer jugendlichen Mitglieder gebeten. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage nur sehr wenige Rückantworten vorlagen, kann hier noch keine Arbeitsgrundlage angegeben werden. Die Verwaltung wird bis zum Sitzungstermin eine Auflistung der Rückantworten erarbeiten und dann in der Sitzung berichten. Die bisherige Verteilung der Regelförderung ist als Anlage beigefügt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Nach Rückmeldung von Vereinen erscheinen die bisherigen Vergabekriterien (Kombination aus Sockelbetrag und Anzahl jugendlicher Mitarbeiter) sachgerecht und ausgewogen. Durch die jahrelange Praxis sind diese Zahlen auf breiter Basis akzeptiert. Seitens des Ausschusses sollte diskutiert werden, ob sich wegen der veränderten Struktur der Jugendarbeit (Kooperation mit anderen, teilweise nicht gemeinde-ansässigen Vereinen) eine neue Bewertung oder Festlegung der Vergaberegeln ergibt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -