Daten
Kommune
Hürtgenwald
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82 kB
Erstellt
25.08.14, 19:00
Aktualisiert
25.08.14, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 11.09.2014
110/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Herr Görner/Frau
Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
2/Gö
29.07.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
Kindergartenpool;
hier: Kündigung des Vertrages durch die Stadt Nideggen
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Kündigung des Vertrages zum
Kindergartenpool der Stadt Nideggen zum 31.12.2017 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja (können
noch nicht genau
beziffert werden)
€
Sachverhalt:
Am 01.01.1998 haben die Kommunen des Kreises Düren (mit Ausnahme der Stadt Düren, da
diese über ein eigenes Jugendamt verfügt) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der
Trägeranteile im Bereich der Kindertageseinrichtungen getroffen. Hiermit war das Ziel verbunden,
einen Ausgleich zwischen den Kommunen zu schaffen, die Kindertageseinrichtungen in eigener
Trägerschaft betreiben und solchen, die diese auf andere Träger (sog. „arme Träger“) übertragen
haben. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre und verlängert sich um diesen Zeitraum, sofern
nicht eine Kündigung erfolgt. Eine Kündigung des Kindergartenpools ist demnach frühestens zum
01.01.2018 möglich. Die ursprüngliche Verwaltung und Abrechnung des Kindergartenpools lag bei
der Stadt Nideggen. Aus verschiedenen Gründen ist die Verwaltung zwischenzeitlich zur Stadt
Linnich gewechselt.
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Die Stadt Nideggen hat mit Schreiben vom 04.03.2014 (siehe Anlage) den Vertrag zum
Kindergartenpool fristgerecht gekündigt. Die Stadt Nideggen war in den vergangenen Jahren
aufgrund ihrer durchschnittlich geringen Belastung im Kindergartenbereich (lediglich 1
kommunaler Kindergarten bis zum 31.097.2014) eine „Einzahlerkommune“. Da die Gemeinde
Hürtgenwald über 3 kommunale Kindertageseinrichtungen verfügt, hat Hürtgenwald im
vergangenen Jahr 70.779,00 € an Ausgleichszahlungen aus dem Kindergartenpool erhalten, da
die hiesigen finanziellen Belastungen überdurchschnittlich hoch sind.
Derzeit wird in der Runde der Bürgermeister/Innen und mit der Kreisverwaltung geprüft, welche
Auswirkungen das konkret hat und ob die bisherigen Trägerschaftsmodelle noch tragfähig sein
werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne, da Mitteilungsvorlage.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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