Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
25.08.14, 19:00
Aktualisiert
25.08.14, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 11.09.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
114/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Weyer
Aktenzeichen:
Datum:
220.0
04.08.2014
Schulzentrum Kleinhau;
hier: Beratung über die Schaffung eines zusätzlichen Speiseraums
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald,
im Haushalt des Jahres 2015 einen Betrag in Höhe von 63.000 Euro für die Schaffung eines
zweiten Speiseraums einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
63.000 €
Sachverhalt:
Die Sekundarschule Nordeifel hat zum Schuljahr 2013/2014 ihren Schulbetrieb am Teilstandort
Kleinhau aufgenommen. Pro Schuljahr bzw. pro Jahrgang rücken ca. 50 Schülerinnen und Schüler
(aufgeteilt in zwei Klassen) nach, so dass im Schuljahr 2014/2015 bereits ca. 100 Schülerinnen
und Schüler den Sekundarschulstandort Hürtgenwald besuchen. Die Schulleitung der
Sekundarschule Nordeifel, Frau Rektorin Mertens, hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass im
Schuljahr 2015/2016 der bisherige Speiseraum alleine zu klein ist, um allen Ganztagsschülern
ausreichend Raum zur Einnahme einer Mittagsmahlzeit zu bieten.
Im Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Sekundarschule Nordeifel hat sich die Gemeinde
Hürtgenwald als Eigentümer des Schulgebäudes dazu verpflichtet, die notwendigen schulischen
Investitionen durchzuführen, damit ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb möglich ist. Hierzu gehört
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auch die Schaffung von Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung bzw.
Essenseinnahme stehen.
In Abstimmung mit den Schulleitungen wurde vom Architektur- und Ingenieurbüro
daheim+uppenkamp, Heimbach, die vorliegende Planung erarbeitet. Diese sieht vor, den
ursprünglichen Medienraum (im Eingangsbereich von Haupt- und Sekundarschule, gegenüber der
Hausmeisterloge), der bisher zur Mittagsbetreuung von ca. 30 bis 40 Haupt- und Realschülern
(Landesprogramm „Geld oder Stelle“) dient, als zusätzlichen Speiseraum auszubauen. Es ist mit
Kosten in Höhe von 63.000 Euro (überwiegend Umsetzung von Hygienerichtlinien und
Erstausstattung) zu rechnen (siehe beigefügte Anlage).
Selbstverständlich kann dieser Raum anschließend von Schülerinnen und Schülern aller
Schulformen genutzt werden.
Zu der Sitzung des Schulausschusses werden sowohl die Schulleitungen als auch das Büro
daheim+uppenkamp eingeladen, damit eine abschließende Beratung erfolgen kann.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Nach Prüfung verschiedener Alternativen ist die Einrichtung des zweiten Speiseraums im jetzigen
Raum der Übermittagbetreuung die kostengünstigste Lösung. Zum Beispiel wäre eine Abtrennung
der Lehrküche (welche für den Schulbetrieb benutzt wird) teurer und würde zu funktionellen
Einschränkungen führen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gemeinde Hürtgenwald
verpflichtet ist, diese Schulinvestition durchzuführen, sollte der Schulausschuss dem Gemeinderat
empfehlen, im Haushalt des Jahres 2015 eine Summe in Höhe von 63.000 Euro für die Schaffung
des zweiten Speiseraums einzustellen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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