Daten
Kommune
Hürtgenwald
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97 kB
Erstellt
25.08.14, 19:00
Aktualisiert
25.08.14, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 11.09.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
126/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frau Kreutz
Aktenzeichen:
Datum:
2/Kr.
12.08.2014
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den
Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Ausschussvorsitzender Valder verpflichtet die anwesenden sachkundigen und stv. sachkundigen
Bürger in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben
und verliest die Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen
werde. So wahr mir Gott helfe.“*)
Die sachkundigen und stv. Sachkundigen Bürger bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr
Einverständnis mit der ihnen vom Ausschussvorsitzenden vorgesprochenen Verpflichtungsformel.
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet folgende Bürger per Handschlag:
1. ……………..
2. ……………...
3. ……………...
4. ……………...
5. u. s. w.
*) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich.
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Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Sachverhalt:
Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger
bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung – GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat
hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2014 Gebrauch gemacht.
Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der
Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für Mitglieder der Ausschüsse.
Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und
Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stv.) sachkundigen Bürger bei ihrem Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten.
Folgende nach der Gemeindeordnung erforderliche Verpflichtungserklärung wird hierfür
zugrundegelegt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen
werde. So wahr mir Gott helfe.“*)
*) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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