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Beschlusstext (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
29.09.12, 06:18
Aktualisiert
29.09.12, 06:18
Beschlusstext (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 28.09.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 12.09.2012 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe Vorlagennummer: 185/2011 Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.01.2013 die der Vorlage 185/2011 als Anlage beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen. Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.12.2012 aufgehoben. Herr Kornmüller beauftragt die Verwaltung ab 2008 eine Statistik der Kinder und Jugendlichen die in Pflegefamilien oder Heimen untergekommen sind zu erstellen. Herr Latak bittet um Aufklärung bis zur nächsten Sitzung um welchen Anbieter es sich in der Anzeige im Werbekurier vom 12.09.2012 handelt, der Gastfamilien sucht. Anmerkung der Verwaltung: Es handelt sich hierbei um den Anbieter Motiviva e.V.. Dieser ist dem Jugendamt bekannt und bietet auch andere Leistungen an. Herr Esser erklärt, dass ab dem 01.10.2012 im Jugendamt befristet für ein Jahr eine Controllingstelle eingerichtet wird. Einstimmig, 0 Enthaltungen