Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
29.09.12, 06:18
Aktualisiert
29.09.12, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 28.09.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom Mittwoch, den 12.09.2012 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Vorlagennummer: 185/2011
Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab
01.01.2013 die der Vorlage 185/2011 als Anlage beigefügte Richtlinie über die
Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen.
Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum
31.12.2012 aufgehoben.
Herr Kornmüller beauftragt die Verwaltung ab 2008 eine Statistik der Kinder und
Jugendlichen die in Pflegefamilien oder Heimen untergekommen sind zu erstellen.
Herr Latak bittet um Aufklärung bis zur nächsten Sitzung um welchen Anbieter es sich in
der Anzeige im Werbekurier vom 12.09.2012 handelt, der Gastfamilien sucht.
Anmerkung der Verwaltung:
Es handelt sich hierbei um den Anbieter Motiviva e.V.. Dieser ist dem Jugendamt
bekannt und bietet auch andere Leistungen an.
Herr Esser erklärt, dass ab dem 01.10.2012 im Jugendamt befristet für ein Jahr eine
Controllingstelle eingerichtet wird.
Einstimmig, 0 Enthaltungen