Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
12.09.14, 12:00
Aktualisiert
12.09.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 25.09.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
120/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III Ra
05.08.2014
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den
Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Ausschussvorsitzender Rößeler verpflichtet die anwesenden sachkundigen und stellvertretenden
sachkundigen Bürger in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“
Die sachkundigen Bürger und stellvertetenden Bürger bekunden durch Erheben von den Plätzen
ihr Einverständnis mit der ihnen vom Ausschussvorsitzenden vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die folgenden Bürger per Handschlag:
1. …….
2. …….
3. …….
4. ……. usw.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
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€
Sachverhalt:
Zu den Mitgliedern des Ausschusses können nebst Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger
bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung – GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat
hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 26.06.2014 Gebrauch gemacht.
Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für Mitglieder der
Ausschüsse.
Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und
Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stv.) sachkundigen Bürger bei ihrem Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten.
Folgende nach der Gemeindeordnung erforderliche Verpflichtungserklärung wird hierfür
zugrundegelegt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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