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Mitteilungsvorlage (Turnhalle am Grundschulgebäude Vossenack; Sachstand zur Sanierung des Turnhallenbodens)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
Mitteilungsvorlage (Turnhalle am Grundschulgebäude Vossenack;
Sachstand zur Sanierung des Turnhallenbodens) Mitteilungsvorlage (Turnhalle am Grundschulgebäude Vossenack;
Sachstand zur Sanierung des Turnhallenbodens)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 23.10.2014 164/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herren Weyer, Graß und Riester Aktenzeichen: Datum: 062.0 01.10.2014 öffentlich TOP- Nr.: Turnhalle am Grundschulgebäude Vossenack; Sachstand zur Sanierung des Turnhallenbodens Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachstand zur Kenntnis. ca. 35.000 € bis 40.000 € Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90311 Grundschulen Sachverhalt: Inhaltlich wird zunächst auf die Mitteilung in der Sitzung des Schulausschusses am 11.09.2014 und die ausführliche Mitteilungsvorlage 159/2014 für die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.09.2014 verwiesen. Die Sanierung des Turnhallenbodens ist eilbedürftig, da die Turnhalle derzeit weder für den Schulsport noch für die zahlreichen Vereinsangebote genutzt werden kann. Die Ausschreibungsunterlagen wurden in der 39. KW (bis 26.09.2014) erarbeitet. Die Ausschreibung und Vergabe dieser Maßnahme erfolgt durch die SüdKom. Die Ausschreibungsunterlagen wurden Anfang Oktober an deutschlandweit tätige Fachunternehmen verschickt. Nach den Vergabebestimmungen ist für die Bearbeitung und Einreichung der Angebote eine ausreichende Angebotsfrist vorzusehen. Die Einreichungsfrist für Angebote wurde bereits verkürzt und endet am 16.10.2014. Anschließend findet die Submission und die Prüfung der einzelnen Angebote statt. Neben den angebotenen Preisen wird zu berücksichtigen, wann mit den Arbeiten begonnen - Seite 1 von 2 - werden kann bzw. wann die Arbeiten fertig gestellt sind. Zur Demontage des alten Hallenbodens und für den Einbau des neuen Bodenaufbaus nebst Bodenbelag sind mindestens vier Wochen notwendig. Im günstigsten Fall wird nach derzeitigem Sachstand damit gerechnet, dass die beauftragte Firma Anfang November d.J. mit den Arbeiten beginnen kann. Ggf. wird in der Sitzung mündlich berichtet. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne, da Mitteilungsvorlage. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -