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Mitteilungsvorlage (2. Revision des Kinderbildungsgesetzes KiBiz)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 23.10.2014 166/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 Frau Görgen/Herr Görner Aktenzeichen: Datum: I/2 01.10.2014 öffentlich TOP- Nr.: 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes KiBiz Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90611 21.000,00 € Sachverhalt: Wie bereits im Schulausschuss am 11.09.2014 vorgestellt, hat der nordrhein-westfälische Landtag die 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen, wobei die Änderungen überwiegend bereits zum 01.08.2014 in Kraft getreten sind. Für die Kindergärten in Brandenberg und in Kleinhau wurde inzwischen für das Kindergartenjahr 2014/2015 eine Verfügungspauschale, die vollständig für zusätzliche Personalkraftstunden oder andere, das pädagogische Personal unterstützende Kräfte einzusetzen ist, in Höhe von jeweils 4.000,00 € bewilligt. Für die Kita in Gey wurde diese Pauschale auf 8.000,00 € festgesetzt. Weiterhin wurden für die „Eifelzwerge“ in Gey Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf für das Kindergartenjahr 2014/2015 in Höhe von 5.000,00 € zugewiesen. Die Leistungen sind zweckentsprechend zu verwenden und nicht rücklagefähig. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Eine Abwägung erübrigt sich, da es sich um eine Mitteilungsvorlage handelt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -