Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
20.12.12, 04:05
Aktualisiert
20.12.12, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
21.11.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg
Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp
Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen
Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die Unterschutzstellung in
dem geplanten Umfang aus. Es gäbe keine rechtlichen
Gesichtspunkte, sondern es handele sich rein um einen
politischen Antrag. Die CDU-Fraktion lasse nicht zu, dass die
Entwicklung Vogelsangs durch eine solche Unterschutzstellung
behindert werden solle.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird die
Auffassung vertreten, dass es sich hier auch um
Bodendenkmäler handele, die durchaus als schützenswert
anzusehen seien.
Die Verwaltung stellt klar, dass es nicht darum gehe, den
Belangen des Denkmalschutzes entgegenzuwirken. Dem
Denkmalschutz wurde seit dem Jahr 2006 und werde auch
künftig ausreichend genüge getan.
Diese Unterschutzstellung schrecke kleinere Investoren ab,
zudem werde dem Denkmalaspekt in Vogelsang Rechnung
getragen.
Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass durch die
Nationalparkverordnung bereits Einschränkungen gegeben
seien.
Die FDP-Fraktion schließt sich voll den Ausführungen der CDUFraktion an und wird der Vorlage zustimmen.
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Der Kreisausschuss beschließt in dem o.g. Verfahren die in der
Begründung dargestellten Bedenken zu äußern.
Abstimmungsergebnis:
bei 2 Gegenstimmen, mit
Mehrheit dafür
D 72/2012