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Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
20.12.12, 04:05
Aktualisiert
20.12.12, 04:05
Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 21.11.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7 Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die Unterschutzstellung in dem geplanten Umfang aus. Es gäbe keine rechtlichen Gesichtspunkte, sondern es handele sich rein um einen politischen Antrag. Die CDU-Fraktion lasse nicht zu, dass die Entwicklung Vogelsangs durch eine solche Unterschutzstellung behindert werden solle. Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird die Auffassung vertreten, dass es sich hier auch um Bodendenkmäler handele, die durchaus als schützenswert anzusehen seien. Die Verwaltung stellt klar, dass es nicht darum gehe, den Belangen des Denkmalschutzes entgegenzuwirken. Dem Denkmalschutz wurde seit dem Jahr 2006 und werde auch künftig ausreichend genüge getan. Diese Unterschutzstellung schrecke kleinere Investoren ab, zudem werde dem Denkmalaspekt in Vogelsang Rechnung getragen. Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass durch die Nationalparkverordnung bereits Einschränkungen gegeben seien. Die FDP-Fraktion schließt sich voll den Ausführungen der CDUFraktion an und wird der Vorlage zustimmen. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreisausschuss beschließt in dem o.g. Verfahren die in der Begründung dargestellten Bedenken zu äußern. Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen, mit Mehrheit dafür D 72/2012