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Beschlussvorlage (Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
66 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
Beschlussvorlage (Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2014) Beschlussvorlage (Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 23.10.2014 155/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 Frau Görgen/Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 021-55 12.09.2014 öffentlich TOP- Nr.: Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2014 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die bisherigen Vergaberegeln für die Regelförderung der kommunalen Vereine für das Jahr 2014 beizubehalten sowie für das Jahr 2015 einen neuen Arbeitskreis zu gründen, um neue Vergaberichtlinien zu erarbeiten. Als Arbeitskreismitglieder werden benannt: … … Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90821 ca. 20.000,00 € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 beschlossen, die bisherige Auszahlungshöhe der Regelförderbeträge an die Vereine analog zu der bisherigen Höhe für den Zeitraum 2010 bis 2012 für die Jahre 2013 und 2014 festzusetzen und die Beträge nach Rechtskraft des Haushaltes zahlbar zu stellen. - Seite 1 von 2 - Im Jahre 2014 soll die Verwaltung die Angelegenheit den politischen Gremien erneut vorlegen, damit geprüft werden kann, ob Anpassungen oder Veränderungen vorgenommen werden sollen. Diesem Auftrag entsprechend, wurde die Angelegenheit nunmehr dem Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine vorgelegt. Dieser empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner 1. Sitzung am 04.09.2014, die bisherigen Vergaberegeln für 2014 beizubehalten und für 2015 einen neuen Arbeitskreis zu gründen, um neue Vergaberichtlinien zu erarbeiten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die bisherigen Vergabekriterien sind nach Rückmeldungen aus den Vereinen sachgerecht und ausgewogen. Insoweit gelten diese Zahlen auf breiter Basis akzeptiert. Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine hat dem in seinem Beschluss Rechnng getragen und hat dem Gemeinderat empfohlen, diese Praxis im Jahre 2014 anzuwenden. Wohl wird es für gerechtfertigt erachtet, die Angelegenheit ab 2015 neu zu bewerten. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -