Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
66 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 23.10.2014
155/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2
Frau Görgen/Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
021-55
12.09.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die bisherigen Vergaberegeln für die
Regelförderung der kommunalen Vereine für das Jahr 2014 beizubehalten sowie für das Jahr
2015 einen neuen Arbeitskreis zu gründen, um neue Vergaberichtlinien zu erarbeiten.
Als Arbeitskreismitglieder werden benannt:
…
…
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90821
ca. 20.000,00 €
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 beschlossen, die
bisherige Auszahlungshöhe der Regelförderbeträge an die Vereine analog zu der bisherigen Höhe
für den Zeitraum 2010 bis 2012 für die Jahre 2013 und 2014 festzusetzen und die Beträge nach
Rechtskraft des Haushaltes zahlbar zu stellen.
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Im Jahre 2014 soll die Verwaltung die Angelegenheit den politischen Gremien erneut vorlegen,
damit geprüft werden kann, ob Anpassungen oder Veränderungen vorgenommen werden sollen.
Diesem Auftrag entsprechend, wurde die Angelegenheit nunmehr dem Ausschuss für Jugend,
Kultur und Vereine vorgelegt. Dieser empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner 1.
Sitzung am 04.09.2014, die bisherigen Vergaberegeln für 2014 beizubehalten und für 2015 einen
neuen Arbeitskreis zu gründen, um neue Vergaberichtlinien zu erarbeiten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die bisherigen Vergabekriterien sind nach Rückmeldungen aus den Vereinen sachgerecht und
ausgewogen. Insoweit gelten diese Zahlen auf breiter Basis akzeptiert. Der Ausschuss für Jugend,
Kultur und Vereine hat dem in seinem Beschluss Rechnng getragen und hat dem Gemeinderat
empfohlen, diese Praxis im Jahre 2014 anzuwenden. Wohl wird es für gerechtfertigt erachtet, die
Angelegenheit ab 2015 neu zu bewerten.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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