Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
13.10.14, 12:02
Aktualisiert
13.10.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 23.10.2014
134/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß, Herr
Riester
Aktenzeichen:
Datum:
574.0
08.10.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
Freibad Vossenack;
Bericht des Fördervereins über die gemachten Erfahrungen der diesjährigen
Freibadsaison sowie Beratung über das weitere Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Er erkennt das große
ehrenamtliche Engagement des Fördervereins zum Erhalt des Freibades und die hiermit erzielten
Kosteneinsparungen in der diesjährigen Freibadsaison an.
Zum weiteren Vorgehen beschließt er wie folgt:
Ist im Rahmen der Beratungen unter Berücksichtigung der mündlichen Ausführungen des
Fördervereins zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Ist noch zu entscheiden,
abhängig von
verschiedenen Faktoren
Sachverhalt:
Inhaltlich wird zunächst auf die umfangreichen Beratungen in der Sache Ende des vergangenen
und zu Beginn diesen Jahres verwiesen. Letztmalig hatte der Rat unter anderem in seinen
Sitzungen
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a) am 20.02.2014 einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde das Freibad Vossenack in der
Badesaison unter der Voraussetzung weiter betreibt, dass der Förderverein die Gemeinde bei den
Vorbereitungsarbeiten und während der Saison im Badebetrieb unterstützt,
b) am 08.04.2014 einstimmig den unterbreiteten Vorschlag zu den Öffnungszeiten und den
geltenden Eintrittspreisen (mit einer Änderung im Bereich der Familienkarten)
beschlossen,
c) am 08.04.2014 einstimmig beschlossen, weitere Beratungen und Entscheidungen über
investive Maßnahmen im Freibad (mögliche Sanierung des Beckens und der Schwimmbadtechnik)
bis zum Herbst 2014 zurückzustellen.
Das Freibad konnte mit großer Unterstützung durch den Förderverein und seiner Mitglieder in der
Zeit vom 07.06.2014 bis zum 14.09.2014 geöffnet werden.
Zu der Sitzung des Rates werden die Verantwortlichen des Fördervereins eingeladen und gebeten
ausführlich über die Freibadsaison und die gemachten Erfahrungen zu berichten.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Aufwendungen für die Gemeinde dank des
Engagements durch den Förderverein erheblich reduziert haben.
Ferner ist ein Gutachten und Maßnahmenkonzept des Sachverständigen Fred Lenzen,
Aldenhoven, der sich auf Initiative des Fördervereins das Freibad angeschaut hat, diesen
Unterlagen beigefügt (Anlage 1). Hiernach lassen sich durch Investitionen in die
Schwimmbadtechnik die Kosten für Strom, Energie und Abwasser weiter senken.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über einen jährlichen Betriebskostenzuschuss, über
die Finanzierung notwendiger Investitionen und über die Frage der zukünftigen Trägerschaft zu
beraten. Im Hinblick auf die bevorstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 sollte nach
Möglichkeit kurzfristig Klarheit über die offenen Fragen herrschen.
Bereits zum heutigen Zeitpunkt scheint sich abzuzeichnen, dass die Trägerschaft des Freibades
zum kommenden Jahr auf eine Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) – abgekürzt UG übertragen werden könnte. Zu dieser Unternehmensform führt das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie auf den Internetseiten unter www.existenzgruender.de (Rubrik
Gründungswissen – Rechtsformen) wie folgt aus (auszugsweise Wiedergabe):
UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern
eine Variante der GmbH. Die UG (haftungsbeschränkt) ist für Gründerinnen und Gründer kleiner
Unternehmen, insbesondere Dienstleister, geeignet, die ihre Haftung beschränken möchten und
deren Unternehmen mit geringem Kapital auskommen.
Gründung
Die UG (haftungsbeschränkt) wird von mindestens einem Gesellschafter gegründet. Das
Stammkapital beträgt mindestens einen Euro. Wobei sich die Kapitalhöhe immer am konkreten
Bedarf orientieren sollte, denn eine unzureichende Kapitalausstattung birgt immer auch eine hohe
Insolvenzgefahr. Das Mindeststammkapital bei der Unternehmergesellschaft muss in bar und vor
der Anmeldung zum Handelsregister in voller Höhe aufgebracht werden. Sacheinlagen sind
ausgeschlossen.
Rücklage bilden und Umwandlung in GmbH
Gewinne dürfen nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden. 25 Prozent des Gewinns müssen so
lange in eine gesetzliche Rücklage fließen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro
aufgebracht ist. Eine zeitliche Frist gibt es dafür nicht. Wenn die Gesellschaft keine Gewinne
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erzielt, muss sie auch nichts in die gesetzliche Rücklage einstellen. Die Ansparpflicht darf aber
nicht dadurch umgangen werden, dass Gewinne verdeckt ausgeschüttet werden, z. B. durch
überhöhte Geschäftsführerbezüge. Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital auf mindestens
25.000 Euro, fallen die Beschränkungen weg. Der Gesellschaft steht es frei, in eine „normale“
GmbH
umzufirmieren
oder
aber
die
Bezeichnung
als
Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt) beizubehalten.
Anmeldung und Eintragung im Handelsregister
Für die Anmeldung der UG (haftungsbeschränkt) beim elektronischen Handelsregister muss das
beurkundete Musterprotokoll vorliegen.
Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen des GmbH-Gesetzes. Dazu gehört auch die
Insolvenzantragspflicht, deren Verletzung strafbar ist und die Geschäftsführer in die persönliche
Haftung bringt. Gegenüber Gläubigern haftet die UG – in der Regel – nur mit ihrem
Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, allerdings
gibt es Ausnahmen. Beispiele: Gesellschafter haften zusätzlich mit Privatvermögen bei
persönlichen Krediten oder Bürgschaften. Sie haften auch persönlich bei Verstößen gegen die
strengen Regeln über das GmbH-Kapital sowie bei der so genannten Durchgriffshaftung (z. B. bei
bestimmten Schadenersatzansprüchen).
Unternehmensbezeichnung
Der Name kann in Form einer Personen-, Sach-, Phantasie- oder Mischfirma gewählt werden. Der
Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)" ist
verpflichtend. Zum Beispiel: „Meier UG (haftungsbeschränkt)“.
Steuern
Die UG muss Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag entrichten.
Bei Gewinnausschüttungen an Anteilseigner ist Kapitalertragsteuer fällig.
Buchführungspflicht
Die UG ist eine Variante der GmbH. Für sie gelten daher die Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches (HGB). Sie ist zur gesetzlichen Buchführung (doppelte Buchführung
samt Jahresbilanz) verpflichtet.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der Rat hat eine Abwägung zwischen den finanziellen Belastungen für die Gemeinde Hürtgenwald
bei einem Weiterbetrieb des Freibades Vossenack (in welcher Organisationsform auch immer)
einerseits und den nachteiligen Auswirkungen bei Schließung dieser kommunalen Einrichtung für
Einwohner und Gäste andererseits zu treffen. Zu den Einzelpunkten wird auf die ausführliche
Sachverhaltsdarstellung in dieser Vorlage und die mündlichen Ausführungen des Fördervereins im
Rahmen der Sitzung verwiesen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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