Daten
Kommune
Hürtgenwald
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87 kB
Erstellt
27.10.14, 16:01
Aktualisiert
27.10.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus
und Landwirtschaft
Termin: 06.11.2014
öffentlich
170/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Frau Leisten
Aktenzeichen:
Datum:
023.62
16.10.2014
TOP- Nr.:
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen und deren
Stellvertreter/innen durch den Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Ausschussvorsitzender Hallmanns verpflichtet die anwesenden sachkundigen und
stellvertretenden sachkundigen Bürger in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott
helfe.“*)
Die sachkundigen Bürger und stellvertretenden Bürger bekunden durch Erheben von den Plätzen
ihr Einverständnis mit der ihnen vom Ausschussvorsitzenden vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die folgenden Bürger per Handschlag:
1. …….
2. …….
3. …….
4. ……. usw.
*) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich.
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Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
901210
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Sachverhalt:
Zu den Mitgliedern des Ausschusses können nebst Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger
bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung – GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat
hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 26.06.2014 Gebrauch gemacht.
Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für Mitglieder der
Ausschüsse.
Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und
Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stv.) sachkundigen Bürger bei ihrem Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten.
Folgende nach der Gemeindeordnung erforderliche Verpflichtungserklärung wird hierfür
zugrundegelegt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe“*)
*) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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