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Beschlusstext (54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
15.01.13, 06:14
Aktualisiert
15.01.13, 06:14
Beschlusstext (54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 14.01.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Mittwoch, den 12.12.2012 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. 54. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" hier: Feststellungsbeschluss Vorlagennummer: 230/2012 Die Vorlage wird wie folgt zur Abstimmung gestellt: Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 149/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge) und - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Beschlussvorlage 230/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 (5) BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 (5) BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" wird der Regionalplanungsbehörde gemäß § 6 (1) BauGB zur Genehmigung vorgelegt. 18 Ja- Stimmen; 3 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen; 1 nicht teilgenommen