Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
15.01.13, 06:14
Aktualisiert
15.01.13, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 14.01.2013
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Mittwoch, den 12.12.2012 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark
Wesseling"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Vorlagennummer: 235/2012
Die Vorlage wird wie folgt zur Abstimmung gestellt:
Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Beschlussvorlage 150/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge) und
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Beschlussvorlage 235/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/103.2
„Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird
gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.7.2011 (BGBl. I S.
1509) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
Nordrhein- Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S.
666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung
beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung, einschließlich
Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4)
BauGB) werden zur Kenntnis genommen.
18 Ja- Stimmen; 3 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen; 1 nicht teilgenommen