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Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
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GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 04.12.2014
öffentlich
184/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Abt. 5 /Gebührenkalk. Abfallbeseitigung 2015
05.11.2014
TOP- Nr.:
Datum:
Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.)Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2015 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
wird festgestellt.
2.) Die beiliegende Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung wird erlassen (Anlage 2).
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Erlöse
Kosten
Produkt:
679.087,05 €
679.087,05 €
91111
Sachverhalt:
Als Anlage 1 liegen die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem
01.01.2015 bei.
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Wie im Vorjahr ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der
geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, wird
eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erfolgen.
a) Restmüllgefäß
Die Abrechnungen der Gebührenhaushalte aus den Jahren 2012 und 2013 werden, wie im letzten
Jahr angekündigt, in der Berechnung für das Jahr 2015 berücksichtigt. Hiernach sind beim
Restmüllgefäß Überschüsse entstanden, die gebührenmindernd mit 36.966,77 € eingesetzt
werden.
Für das Jahr 2014 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es
wird mit einem ausgeglichenen Resultat zum Jahresschluss gerechnet.
Im Jahre 2015 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2015 auf 120.349,71 €
(Vorjahr 83.487,13 €). Es steigt um 36.862,58 €. Dies ist auf den neuen Vertrag mit dem
Abfuhrunternehmen zurückzuführen. Die Entgelte gliedern sich in Leerungsgebühr, Miete,
Transport- und Kraftstoffkosten.
Daneben ist die Zahl der Müllgefäße angestiegen.
2. Bei der Deponierung tritt keine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 9,79 €
Grundbetrag je Einwohner und 187,44 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.300 Tonnen
im kommenden Jahr betragen.
3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und
entsprechen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. Im Vergleich zur Kalkulation des
Vorjahres steigen sie um 7.680,07 € auf 37.761,00 €.
Die Personalkostensteigerung erfolgte unter Anwendung einer 1 % -gen Tarifsteigerung.
Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGSt-Gutachten (Kosten
eines Arbeitsplatzes 2013/2014) berücksichtigt.
4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf,
Schadstoffmobil) sind nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten
können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1entnommen werden.
5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter
Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrundegelegt. Hier wird
entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 10,09 € (Vorjahr
13,60 €) je Gefäß gerechnet.
6. Hieraus würden sich folgende Gebührensätze ergeben:
Gefäßeinheit
Kalkulierte Gebühr
133,86 €
220,84 €
394,78 €
1.641,41 €
766,31 €
60 Liter
120 Liter
240 Liter
1.100 Liter (vierzehntägige Leerung)
1.100 Liter (monatliche Leerung)
7. Wie eingangs erwähnt, werden die Gebührenhaushalte der vergangenen Jahre in der
aktuellen Gebührenperiode abgerechnet. Aufgrund dieser Tatsache sollen ca.
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36.966,77 € in den einzelnen Gebührensätzen berücksichtigt werden. Dieses führt
letztlich zu gleichbleibenden Gebührensätzen bei den Restmüllgefäßen. Sie
lauten demnach auf:
Gefäßeinheit
Gebühr 2015
124,08 €
209,52 €
380,52 €
1.605,12 €
750,36 €
60 Liter
120 Liter
240 Liter
1.100 Liter (vierzehntägige Leerung)
1.100 Liter (monatliche Leerung)
Eine Änderung der Gebührensatzung für die Gebührensätze bei den Restmüllgefäßen ist nicht
notwendig.
b) Biotonne
Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2015 bei 25.353,19 €
(Vorjahr 34.104,00 €). Sie sinken um 8.750,81 €. Zusätzlich hat sich die Zahl der Biomüllgefäße
geringfügig erhöht.
Die Deponiekosten sind mit insgesamt 28.944,00 € ermittelt.
Die anderen Kosten sind entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der
Anlage 1 ergeben sich bei der Biotonne Kosten in Höhe von 69.504,89 € (Vorjahr 82.204,02 €).
Gegenüber dem Vorjahr sinken sie um 12.699,13 €.
Die Personal- und Verwaltungskosten sind nach der aktuellen Entwicklung angepasst worden. Der
Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 l-Gefäß
mit 49.657,44 € und 19.047,45 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt:
Gefäß
Gebührensatz 2014 Gebührensatz 2015
Differenz zu 2014
in %
Biomüllgefäß 120 l
99,24 €
80,76 €
-18,48 €
-18,62
Biomüllgefäß 240 l
158,04 €
126,96 €
- 31,08 €
-19,66
Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt.
c) Abholung von Grünabfällen
Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen
nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende
Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter Berücksichtigung der Überschüsse bei den Gebührenhaushalten in früheren Jahren sollten
die Sätze bei den Gebühren für die Restmüllgefäße beibehalten und im übrigen, wie im
Sachverhalt dargelegt, gesenkt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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