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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
177 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
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hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 04.12.2014 öffentlich 184/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Abt. 5 /Gebührenkalk. Abfallbeseitigung 2015 05.11.2014 TOP- Nr.: Datum: Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1.)Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2015 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, wird festgestellt. 2.) Die beiliegende Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung wird erlassen (Anlage 2). Finanzielle Auswirkungen ? Ja Erlöse Kosten Produkt: 679.087,05 € 679.087,05 € 91111 Sachverhalt: Als Anlage 1 liegen die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2015 bei. - Seite 1 von 4 - Wie im Vorjahr ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, wird eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erfolgen. a) Restmüllgefäß Die Abrechnungen der Gebührenhaushalte aus den Jahren 2012 und 2013 werden, wie im letzten Jahr angekündigt, in der Berechnung für das Jahr 2015 berücksichtigt. Hiernach sind beim Restmüllgefäß Überschüsse entstanden, die gebührenmindernd mit 36.966,77 € eingesetzt werden. Für das Jahr 2014 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird mit einem ausgeglichenen Resultat zum Jahresschluss gerechnet. Im Jahre 2015 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2015 auf 120.349,71 € (Vorjahr 83.487,13 €). Es steigt um 36.862,58 €. Dies ist auf den neuen Vertrag mit dem Abfuhrunternehmen zurückzuführen. Die Entgelte gliedern sich in Leerungsgebühr, Miete, Transport- und Kraftstoffkosten. Daneben ist die Zahl der Müllgefäße angestiegen. 2. Bei der Deponierung tritt keine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 9,79 € Grundbetrag je Einwohner und 187,44 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.300 Tonnen im kommenden Jahr betragen. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und entsprechen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. Im Vergleich zur Kalkulation des Vorjahres steigen sie um 7.680,07 € auf 37.761,00 €. Die Personalkostensteigerung erfolgte unter Anwendung einer 1 % -gen Tarifsteigerung. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGSt-Gutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2013/2014) berücksichtigt. 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1entnommen werden. 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrundegelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 10,09 € (Vorjahr 13,60 €) je Gefäß gerechnet. 6. Hieraus würden sich folgende Gebührensätze ergeben: Gefäßeinheit Kalkulierte Gebühr 133,86 € 220,84 € 394,78 € 1.641,41 € 766,31 € 60 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter (vierzehntägige Leerung) 1.100 Liter (monatliche Leerung) 7. Wie eingangs erwähnt, werden die Gebührenhaushalte der vergangenen Jahre in der aktuellen Gebührenperiode abgerechnet. Aufgrund dieser Tatsache sollen ca. - Seite 2 von 4 - 36.966,77 € in den einzelnen Gebührensätzen berücksichtigt werden. Dieses führt letztlich zu gleichbleibenden Gebührensätzen bei den Restmüllgefäßen. Sie lauten demnach auf: Gefäßeinheit Gebühr 2015 124,08 € 209,52 € 380,52 € 1.605,12 € 750,36 € 60 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter (vierzehntägige Leerung) 1.100 Liter (monatliche Leerung) Eine Änderung der Gebührensatzung für die Gebührensätze bei den Restmüllgefäßen ist nicht notwendig. b) Biotonne Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2015 bei 25.353,19 € (Vorjahr 34.104,00 €). Sie sinken um 8.750,81 €. Zusätzlich hat sich die Zahl der Biomüllgefäße geringfügig erhöht. Die Deponiekosten sind mit insgesamt 28.944,00 € ermittelt. Die anderen Kosten sind entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergeben sich bei der Biotonne Kosten in Höhe von 69.504,89 € (Vorjahr 82.204,02 €). Gegenüber dem Vorjahr sinken sie um 12.699,13 €. Die Personal- und Verwaltungskosten sind nach der aktuellen Entwicklung angepasst worden. Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 l-Gefäß mit 49.657,44 € und 19.047,45 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Gefäß Gebührensatz 2014 Gebührensatz 2015 Differenz zu 2014 in % Biomüllgefäß 120 l 99,24 € 80,76 € -18,48 € -18,62 Biomüllgefäß 240 l 158,04 € 126,96 € - 31,08 € -19,66 Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt. c) Abholung von Grünabfällen Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig. - Seite 3 von 4 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Berücksichtigung der Überschüsse bei den Gebührenhaushalten in früheren Jahren sollten die Sätze bei den Gebühren für die Restmüllgefäße beibehalten und im übrigen, wie im Sachverhalt dargelegt, gesenkt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -