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Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
231 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 04.12.2014 öffentlich 177/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Grundstücksentw.anlagen 2015 21.10.2014 TOP- Nr.: Datum: Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die kalkulierten Gebühren werden auf 30,20 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 36,39 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen festgesetzt. 3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91121 Objektbezogene Einnahmen 28.257,93 € Die Mittel müssen im Haushaltsplan bereitgestellt werden. - Seite 1 von 2 - Sachverhalt: Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2013 hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt. Im Vergleich zum Jahr 2014 steigen die Kosten um rd. 2.300,00 € auf 28.258,00 € aufgrund der höheren Abfuhrmengen. Während für das Jahr 2014 mit einer Menge von insgesamt 791,60 cbm gerechnet wurde, werden für 2015 nun 887,00 cbm angesetzt. Die zugrundegelegten Mengen basieren auf Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen. Für die allgemeine Tarifsteigerung bei den Personalkosten werden 1 v.H. der Kosten mit einkalkuliert. Während für das Jahr 2014 mit einer Menge von insgesamt 791,60 cbm gerechnet wurde, werden für 2015 nun 887,00 cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Ermittlung der Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 30,20 € je Kubikmeter (Vorjahr 31,15 €) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 36,39 € je Kubikmeter (Vorjahr 37,31 €). Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -