Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
231 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 04.12.2014
öffentlich
177/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Abt. 5/
Gebührenkalk.
Grundstücksentw.anlagen 2015
21.10.2014
TOP- Nr.:
Datum:
Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Die kalkulierten Gebühren werden auf 30,20 € bei der Entleerung von abflusslosen
Gruben und 36,39 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen festgesetzt.
3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91121
Objektbezogene Einnahmen
28.257,93 €
Die Mittel müssen im Haushaltsplan bereitgestellt werden.
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Sachverhalt:
Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2013
hat zu einem kostendeckenden Ergebnis geführt.
Im Vergleich zum Jahr 2014 steigen die Kosten um rd. 2.300,00 € auf 28.258,00 € aufgrund der
höheren Abfuhrmengen. Während für das Jahr 2014 mit einer Menge von insgesamt 791,60 cbm
gerechnet wurde, werden für 2015 nun 887,00 cbm angesetzt. Die zugrundegelegten Mengen
basieren auf Erfahrungswerten im Bereich Entleerungshäufigkeiten und Grubengrößen.
Für die allgemeine Tarifsteigerung bei den Personalkosten werden 1 v.H. der Kosten mit
einkalkuliert.
Während für das Jahr 2014 mit einer Menge von insgesamt 791,60 cbm gerechnet wurde, werden
für 2015 nun 887,00 cbm angesetzt. Die zugrunde gelegten Mengen basieren auf
Erfahrungswerten
im
Bereich
Entleerungshäufigkeiten
und
Grubengrößen.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Ermittlung der
Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für
geschlossene Gruben in Höhe von 30,20 € je Kubikmeter (Vorjahr 31,15 €) und für die Entleerung
von Kleinkläranlagen 36,39 € je Kubikmeter (Vorjahr 37,31 €).
Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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