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Beschlusstext (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt (Einarbeitung politischer Maßgaben aus dem Betriebsausschuss Straßen vom 23.02.2016))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
26.04.16, 11:30
Beschlusstext (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt    Erftstadt (Einarbeitung politischer Maßgaben aus dem Betriebsausschuss Straßen vom 23.02.2016)) Beschlusstext (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt    Erftstadt (Einarbeitung politischer Maßgaben aus dem Betriebsausschuss Straßen vom 23.02.2016))

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Beschluss der Sitzung des Rates am 16.03.2016 17.5.2 Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt (Einarbeitung politischer Maßgaben aus dem Betriebsausschuss Straßen vom 23.02.2016) 459/2015 2. Ergänzung Den Wirtschaftsplänen 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die Betriebszweige „Straßen“, „Gartenbau“, „Friedhöfe“, „Städtische Dienste und Reinigungsdienst“, „Straßenreinigung“ (bestehend aus den Teilbereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“) sowie „Steuerliche Sonderfälle/DSD“ in der Fassung der Vorlage V 459/2015, 1. Ergänzung, wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Einrichtung eines Sperrvermerkes zum Planansatz „Ausbau eines Geh- u. Radweges in der Rotbachstraße“ im Betriebszweig Straßen (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.1.1, Seite 3/5 und V 96/2015) Die im Planansatz vorgesehenen Mittel sollen mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet werden, wonach eine Freigabe der Mittel erst nach Klärung der Förderungsmöglichkeit erfolgen soll. 2. Streichung folgender Planansätze: - Planansatz i.H.v. 15.000,- €, „Ausbau Skateranlage - Alte Erper Straße“ im Betriebszweig Gartenbau (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.2.1, Seite 1/3 und B 584/2015) - Planansatz i.H.v. 5.000,- €, „Sportplatz Erp, Voruntersuchung Umbau Tennenplatz in Kunstrasen“ im Betriebszweig Gartenbau (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.2.1, Seite 2/3) 3. Neuaufnahme folgenden Planansatzes: - Planansatz i.H.v. 9.000,- € „Einfriedung Kriegerdenkmal Herrig“ im Betriebszweig Gartenbau (vgl. A 111/2016) Die vor ausgewiesenen Änderungsmaßgaben haben nur marginale bzw. nicht, bis kaum relevante Auswirkungen auf die Vorlagen V 459/2015, 1.Ergänzung (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen) und V 460/2015, 1. Ergänzung (Kreditaufnahmen 2016 des Eigenbetriebes Straßen). Hieraus resultierende, kreditrelevante Auswirkungen auf das gemäß Vorlage V 460/2015,1. Ergänzung, vorgesehene Kreditvolumen 2016 werden durch den Eigenbetrieb Straßen berücksichtigt. Weitere Darstellungs- und Beschlussnotwendigkeiten sind aus Sicht des Eigenbetriebes Straßen entbehrlich. Die Vorlage wird dem Rat mit den in den Vorberatungen beschlossenen Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen. Vertagt in die nächste Sitzung Beschluss der Sitzung des Rates vom 16.03.2016 Seite 2