Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
13.12.12, 06:24
Aktualisiert
13.12.12, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 12.12.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 06.11.2012 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 148/2012
Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird beschlossen:
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 ff. / SGV NRW 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV NRW S. 474), hat der Rat der Stadt
Wesseling in seiner Sitzung am 6. November 2012 folgende 10. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung der Stadt Wesseling beschlossen:
Artikel 1
In § 13 Abs. 7 Satz 1 werden die Worte „Schule, Kultur und Partnerschaften“ ersetzt
durch die Worte „Kultur- und Partnerschaftsausschuss“.
Artikel 2
§ 21 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Leitende Dienstkräfte im Sinne dieser Vorschrift
sind der Bürgermeister, die Beigeordneten, der Kämmerer sowie die gemäß § 68 Absatz
3 Satz 1 GO NRW mit der auftragsweisen Erledigung bestimmter Angelegenheiten
betrauten Beamten und Beschäftigten.“
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Wesseling in Kraft.
Zu Artikel 1: Einstimmig, 0 EnthaltungenZu Artikel 2: 39 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 EnthaltungenZu
Artikel 3: Einstimmig, 0 Enthaltungen