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Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
13.12.12, 06:24
Aktualisiert
13.12.12, 06:24
Beschlusstext (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 12.12.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 06.11.2012 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 148/2012 Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird beschlossen: Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 ff. / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2012 (GV NRW S. 474), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 6. November 2012 folgende 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling beschlossen: Artikel 1 In § 13 Abs. 7 Satz 1 werden die Worte „Schule, Kultur und Partnerschaften“ ersetzt durch die Worte „Kultur- und Partnerschaftsausschuss“. Artikel 2 § 21 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Leitende Dienstkräfte im Sinne dieser Vorschrift sind der Bürgermeister, die Beigeordneten, der Kämmerer sowie die gemäß § 68 Absatz 3 Satz 1 GO NRW mit der auftragsweisen Erledigung bestimmter Angelegenheiten betrauten Beamten und Beschäftigten.“ Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Zu Artikel 1: Einstimmig, 0 EnthaltungenZu Artikel 2: 39 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 EnthaltungenZu Artikel 3: Einstimmig, 0 Enthaltungen