Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
26.04.16, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 16.03.2016
22.5
Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss 100/2016
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
zuletzt gültigen Fassung, zum Bebauungsplanentwurf Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in der Anlage „Wertung Stellungnahmen Offenlage“ zum Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) BauGB Nr. 1-4 sowie zum Beteiligungsverfahren gem. § 4 (2)
BauGB Nr. 1-14 dargestellt entschieden. Die textlichen Festsetzungen werden unter Punkt 1.2
Maß der baulichen Nutzungen 1.2.1 Höhe der baulichen Anlagen wie folgt geändert: Die Firsthöhe
wird bei einer festgesetzten dreigeschossigen Bebauung auf maximal 10,50 festgesetzt. Der Punkt
1.2.2 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche wird wie folgt ergänzt: Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) darf durch die unter § 19 Abs. 4 Nr. 1 BauNVO bezeichneten Anlagen nicht mehr als
25 % überschritten werden. Als Hinweis wird mit aufgenommen: Zur Vermeidung von Überflutungsschäden bei Katastrophenregen sollte die OKF (Oberkante Fußboden) der Gebäude generell
über der Rückstauebene = Straßenoberkante liegen.
II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide, wird gem. §§ 2 und 10 BauGB
i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. beschlossenen Änderungen/Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Die V100/2016 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Vertagt in die nächste Sitzung