Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
26.04.16, 11:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 16.03.2016
20.1
Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung;
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016 318/2015
2. Ergänzung
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, zum 01.01.2016 die Gebührensätze für die Straßenreinigung bei Anliegerstraßen von bislang 1,12 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,32 €/Kehrmeter und bei
inner- u. überörtlichen Straßen von bislang 0,93 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,10 €/Kehrmeter anzupassen. Hierdurch sollen bestehende Kostenunterdeckungen aus Verlustvorträgen ausgeglichen
und weitere Verlustschreibungen im Gebührenhaushalt vermieden werden.
Demnach ist § 3, Absatz 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung ab dem
01.01.2016 wie folgt anzupassen und zu ändern:
§3
Gebührensatz
(1) Die Benutzungsgebühr je Frontmeter, ermittelt nach Maßgabe des § 2, beträgt jährlich
für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,32 €
für Straßen, die überwiegend dem inneren bzw. dem überörtlichen Verkehr dienen: 1,10 €
Vertagt in die nächste Sitzung