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Beschlusstext (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
26.04.16, 11:30
Beschlusstext (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; 
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 16.03.2016 20.1 Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016 318/2015 2. Ergänzung Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, zum 01.01.2016 die Gebührensätze für die Straßenreinigung bei Anliegerstraßen von bislang 1,12 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,32 €/Kehrmeter und bei inner- u. überörtlichen Straßen von bislang 0,93 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,10 €/Kehrmeter anzupassen. Hierdurch sollen bestehende Kostenunterdeckungen aus Verlustvorträgen ausgeglichen und weitere Verlustschreibungen im Gebührenhaushalt vermieden werden. Demnach ist § 3, Absatz 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2016 wie folgt anzupassen und zu ändern: §3 Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühr je Frontmeter, ermittelt nach Maßgabe des § 2, beträgt jährlich für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,32 € für Straßen, die überwiegend dem inneren bzw. dem überörtlichen Verkehr dienen: 1,10 € Vertagt in die nächste Sitzung