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Mitteilungsvorlage (Überprüfung der Flächenangaben für die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
66 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.14, 12:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 28.08.2014 öffentlich TOP- Nr.: 127/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs Aktenzeichen: Datum: NSW 31.07.2014 12.08.2014 Überprüfung der Flächenangaben für die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Vorlage bezüglich der Überprüfung der befestigten, überdachten Flächen bei der Niederschlagswassergebühr zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Sachverhalt: Im Jahre 2009 ist aufgrund eines Urteiles des Oberverwaltungsgerichtes Münster die Einführung der Niederschlagswassergebühr beschlossen worden. Im Rahmen dieser Einführung haben die Gebührenpflichtigen die abflusswirksamen und angeschlossenen Flächen in Form einer Selbstauskunft angegeben. Entsprechend der Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht den Hinweis gegeben, die angegebenen, berechnungsrelevanten Flächen zu überprüfen. Um die Prüfung durchführen zu können, wurde mit dem Wasserversorgungszweckverband Perlenbach am 08.08.2011 eine Kooperationsvereinbarung für die rd. 3.200 zu prüfenden Fälle abgeschlossen. (siehe hierzu Beschluss über die 18. Sitzung des Gemeinderates vom 14.07.2011 zu Vorlagen-Nr.:107/2011). - Seite 1 von 2 - Mit der Durchführung der Prüfung ist im zweiten Halbjahr 2012 begonnen worden. Mittlerweile liegen die Ergebnisse aus den Ortschaften Zerkall, Horm, Straß, und Vossenack (zum Teil) vor. Hierbei handelt es sich aktuell um 1.030 Fälle. Aus dieser Überprüfung der Grundstücke liegen 480 Fälle mit Abweichungen über +/-15 m². Diese falsch angegebenen Flächen werden rückwirkend ab 01.01.2009 veranlagt. Die verbleibenden 550 Fälle liegen im Bereich bis zu +/- 15 m² und werden entsprechend der Satzung ab der nächsten Gebührenperiode korrigiert und veranlagt. Die bisher ermittelten nachzuveranlagenden Fälle werden zu einer einmaligen Gebühreneinnahme von rd. 41.000,00 € führen. Ab dem Jahre 2015 führen sie zu einer laufenden Gebühreneinnahme von rd. 8.000 €. In den Fällen bis zu +/- 15 m² wird ab 2015 nach einer vorsichtigen Hochrechnung mit einem zusätzlichen laufenden Erlös von rd. 4.000,00 € zu rechnen sein. Insgesamt wird die Überprüfung der Flächen voraussichtlich im Jahre 2020 abgeschlossen sein und ca. 355.0000,00 € an Kosten verursacht haben, welche in voller Höhe über die derzeitigen Gebühren abgedeckt ist. Nach Abschluss der Prüfung wird demzufolge eine entsprechende Entlastung im jährlichen Gebührenhaushalt in Höhe von 35.000,00 € pro Jahr eintreten. Außerdem wird sich jede einmalige Einnahme aus der Nachveranlagung sowie aus den künftigen laufenden Einnahmen bei der Niederschlagswassergebühr positiv auf die Gebührenhöhe auswirken. Abschließend wird von der Kommunal Agentur NRW, Düsseldorf, mit beiliegendem Schreiben ausdrücklich empfohlen und bestätigt, die Überprüfung aller Fälle im Hinblick auf die Gebührengerechtigkeit (unzulässiger freiwilliger Gebührenverzicht) in vollem Umfange durchzuführen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -