Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
66 kB
Erstellt
15.08.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.14, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 28.08.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
127/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Bergs
Aktenzeichen:
Datum:
NSW 31.07.2014
12.08.2014
Überprüfung der Flächenangaben für die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Vorlage bezüglich der Überprüfung der befestigten, überdachten Flächen bei
der Niederschlagswassergebühr zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Sachverhalt:
Im Jahre 2009 ist aufgrund eines Urteiles des Oberverwaltungsgerichtes Münster die Einführung
der Niederschlagswassergebühr beschlossen worden. Im Rahmen dieser Einführung haben die
Gebührenpflichtigen die abflusswirksamen und angeschlossenen Flächen in Form einer
Selbstauskunft angegeben.
Entsprechend der Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht den Hinweis gegeben, die
angegebenen, berechnungsrelevanten Flächen zu überprüfen. Um die Prüfung durchführen zu
können, wurde mit dem Wasserversorgungszweckverband Perlenbach am 08.08.2011 eine
Kooperationsvereinbarung für die rd. 3.200 zu prüfenden Fälle abgeschlossen. (siehe hierzu
Beschluss über die 18. Sitzung des Gemeinderates vom 14.07.2011 zu Vorlagen-Nr.:107/2011).
- Seite 1 von 2 -
Mit der Durchführung der Prüfung ist im zweiten Halbjahr 2012 begonnen worden. Mittlerweile
liegen die Ergebnisse aus den Ortschaften Zerkall, Horm, Straß, und Vossenack (zum Teil) vor.
Hierbei handelt es sich aktuell um 1.030 Fälle.
Aus dieser Überprüfung der Grundstücke liegen 480 Fälle mit Abweichungen über +/-15 m². Diese
falsch angegebenen Flächen werden rückwirkend ab 01.01.2009 veranlagt.
Die verbleibenden 550 Fälle liegen im Bereich bis zu +/- 15 m² und werden entsprechend der
Satzung ab der nächsten Gebührenperiode korrigiert und veranlagt.
Die bisher ermittelten nachzuveranlagenden Fälle werden zu einer einmaligen Gebühreneinnahme
von rd. 41.000,00 € führen. Ab dem Jahre 2015 führen sie zu einer laufenden Gebühreneinnahme
von rd. 8.000 €.
In den Fällen bis zu +/- 15 m² wird ab 2015 nach einer vorsichtigen Hochrechnung mit einem
zusätzlichen laufenden Erlös von rd. 4.000,00 € zu rechnen sein.
Insgesamt wird die Überprüfung der Flächen voraussichtlich im Jahre 2020 abgeschlossen sein
und ca. 355.0000,00 € an Kosten verursacht haben, welche in voller Höhe über die derzeitigen
Gebühren abgedeckt ist. Nach Abschluss der Prüfung wird demzufolge eine entsprechende
Entlastung im jährlichen Gebührenhaushalt in Höhe von 35.000,00 € pro Jahr eintreten.
Außerdem wird sich jede einmalige Einnahme aus der Nachveranlagung sowie aus den künftigen
laufenden Einnahmen bei der Niederschlagswassergebühr positiv auf die Gebührenhöhe
auswirken.
Abschließend wird von der Kommunal Agentur NRW, Düsseldorf, mit beiliegendem Schreiben
ausdrücklich empfohlen und bestätigt, die Überprüfung aller Fälle im Hinblick auf die
Gebührengerechtigkeit (unzulässiger freiwilliger Gebührenverzicht) in vollem Umfange
durchzuführen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -