Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
13.12.12, 06:24
Aktualisiert
13.12.12, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 12.12.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 06.11.2012 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Änderung der Vergabeordnung
Vorlagennummer: 196/2012
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1.
In § 2 wird an entsprechender Stelle der Aufzählung eingefügt: „g) dem Tariftreueund Vergabegesetz NRW (TVgG NRW)“.
2.
§ 2a wird gestrichen.
3.
Die Erweiterung des § 7 der Vergabeverordnung der Stadt Wesseling um VOL –
Leistungen entfällt, da diese bereits im § 7 Abs. 2 der gleichen Vergabeordnung
enthalten ist.
4.
§ 12 Abs. 3 wird gestrichen.
5.
Die Wertgrenze in § 3 und § 4 (2) Vergabeordnung der Stadt Wesseling werden
gem. Tabelle zur Vergabeordnung verändert.
6.
Die neuen Schwellenwerte für die EU- weite Ausschreibungen in der
Vergabeordnung der Stadt Wesseling unter § 3 Abs.1 a, b, c, gem. Tabelle
abgeändert werden.
7.
Die Änderungen zu Punkt 1 - 4 sollen mit Wirkung zum 01.01.2013 in Kraft treten.
8.
In § 10 der städtischen Vergabeordnung wird der Aufhebungsgrund von
Ausschreibungen mit Bezug auf § 26 der VOB geregelt. Der § 26 wird in der neuen
VOB 2012 durch § 17 ersetzt.
Die vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen sind in die endgültige Vorlage
einzuarbeiten.