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Beschlusstext (Änderung der Vergabeordnung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
13.12.12, 06:24
Aktualisiert
13.12.12, 06:24
Beschlusstext (Änderung der Vergabeordnung)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 12.12.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 06.11.2012 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Änderung der Vergabeordnung Vorlagennummer: 196/2012 Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. In § 2 wird an entsprechender Stelle der Aufzählung eingefügt: „g) dem Tariftreueund Vergabegesetz NRW (TVgG NRW)“. 2. § 2a wird gestrichen. 3. Die Erweiterung des § 7 der Vergabeverordnung der Stadt Wesseling um VOL – Leistungen entfällt, da diese bereits im § 7 Abs. 2 der gleichen Vergabeordnung enthalten ist. 4. § 12 Abs. 3 wird gestrichen. 5. Die Wertgrenze in § 3 und § 4 (2) Vergabeordnung der Stadt Wesseling werden gem. Tabelle zur Vergabeordnung verändert. 6. Die neuen Schwellenwerte für die EU- weite Ausschreibungen in der Vergabeordnung der Stadt Wesseling unter § 3 Abs.1 a, b, c, gem. Tabelle abgeändert werden. 7. Die Änderungen zu Punkt 1 - 4 sollen mit Wirkung zum 01.01.2013 in Kraft treten. 8. In § 10 der städtischen Vergabeordnung wird der Aufhebungsgrund von Ausschreibungen mit Bezug auf § 26 der VOB geregelt. Der § 26 wird in der neuen VOB 2012 durch § 17 ersetzt. Die vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen sind in die endgültige Vorlage einzuarbeiten.