Daten
Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
13.12.12, 06:24
Aktualisiert
13.12.12, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 12.12.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 06.11.2012 um 18:03 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.3.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 47/2012 3. Ergänzung
Sodann stimmt der Rat dem mit der Vorlage 47/2012 3.Ergänzung vorgelegten
Brandschutzbedarfsplan mit seinen folgenden Kernaussagen zu:
1.) Das Schadensszenario orientiert sich in Wesseling an einem kritischen
Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes
(„Referenzereignis“).
Vor diesem Hintergrund lauten die Schutzziele für die Stadt Wesseling:
Hilfsfrist 1: mindestens 9 Feuerwehrangehörige sollen innerhalb von maximal 8
Minuten nach der Alarmierung am Schadensort eintreffen.
Hilfsfrist 2: mindestens 18 Feuerwehrangehörige sollen innerhalb von maximal 13
Minuten nach der Alarmierung am Schadensort eintreffen.
Der Erreichungsgrad soll bei mindestens 80 % liegen.
Diese Schutzziele sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Industrie- und
Gewerbeeinrichtungen, als ausreichend zu betrachten.
Es bedarf in Wesseling ehren- und hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger. Für den
abwehrenden Brandschutz muss ein ausreichender hauptamtlicher Personalkörper,
als integrativer Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Wesseling, zur Erreichung der
Schutzziele vorhanden sein. Weiterhin muss die Bereitschaft der ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen zur Ableistung von Diensten auf der Feuerwache verstärkt
genutzt werden. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sollen zum Ausgleich,
wie bisher auch, eine Aufwandsentschädigung erhalten.
2.) Der Rat stimmt der Vorlage 47/2012 2.Ergänzung zu. Es werden drei Stellen nach
Besoldungsgruppe A7 geschaffen. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt,
sukzessive bis zum Jahr 2014 im Bereich „Feuerwehr und Rettungswesen“ drei
Stellen nach Umwandlung in A 10 auszuweisen.
Die Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtliche Wachverstärkung wird mit
sofortiger Wirkung auf 7,00 € angehoben.
3.) Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Antrag der CDU / FDP
Fraktionen aus dem Hauptausschuss zur Kenntnis und weist die Verwaltung an, die
hierzu dargestellten Feststellungen und Maßnahmen umzusetzen und hierüber
jeweils zeitnah zu berichten.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.11.2012
Seite 2