Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
13.12.12, 06:24
Aktualisiert
13.12.12, 06:24
Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling) Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 12.12.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 06.11.2012 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8.3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 47/2012 3. Ergänzung Sodann stimmt der Rat dem mit der Vorlage 47/2012 3.Ergänzung vorgelegten Brandschutzbedarfsplan mit seinen folgenden Kernaussagen zu: 1.) Das Schadensszenario orientiert sich in Wesseling an einem kritischen Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes („Referenzereignis“). Vor diesem Hintergrund lauten die Schutzziele für die Stadt Wesseling:  Hilfsfrist 1: mindestens 9 Feuerwehrangehörige sollen innerhalb von maximal 8 Minuten nach der Alarmierung am Schadensort eintreffen.  Hilfsfrist 2: mindestens 18 Feuerwehrangehörige sollen innerhalb von maximal 13 Minuten nach der Alarmierung am Schadensort eintreffen.  Der Erreichungsgrad soll bei mindestens 80 % liegen. Diese Schutzziele sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Industrie- und Gewerbeeinrichtungen, als ausreichend zu betrachten.  Es bedarf in Wesseling ehren- und hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger. Für den abwehrenden Brandschutz muss ein ausreichender hauptamtlicher Personalkörper, als integrativer Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Wesseling, zur Erreichung der Schutzziele vorhanden sein. Weiterhin muss die Bereitschaft der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zur Ableistung von Diensten auf der Feuerwache verstärkt genutzt werden. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sollen zum Ausgleich, wie bisher auch, eine Aufwandsentschädigung erhalten. 2.) Der Rat stimmt der Vorlage 47/2012 2.Ergänzung zu. Es werden drei Stellen nach Besoldungsgruppe A7 geschaffen. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, sukzessive bis zum Jahr 2014 im Bereich „Feuerwehr und Rettungswesen“ drei Stellen nach Umwandlung in A 10 auszuweisen. Die Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtliche Wachverstärkung wird mit sofortiger Wirkung auf 7,00 € angehoben. 3.) Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Antrag der CDU / FDP Fraktionen aus dem Hauptausschuss zur Kenntnis und weist die Verwaltung an, die hierzu dargestellten Feststellungen und Maßnahmen umzusetzen und hierüber jeweils zeitnah zu berichten. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.11.2012 Seite 2