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Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln hier: Änderung von § 6 der Vereinbarung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
20.03.2014
Erstellt
01.04.14, 12:07
Aktualisiert
01.04.14, 12:07
Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Öffentlich-rechtliche  Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln
hier: Änderung von § 6 der Vereinbarung)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2014 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln hier: Änderung von § 6 der Vereinbarung Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die als Anlage beigefügte "Öffentlichrechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Köln" mit der Stadt Köln zu schließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 103/2014