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Beschlusstext (Schwerbehindertenantragsverfahren hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
20.03.2014
Erstellt
01.04.14, 12:07
Aktualisiert
01.04.14, 12:07
Beschlusstext (Schwerbehindertenantragsverfahren 
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Schwerbehindertenantragsverfahren 
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2014 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Schwerbehindertenantragsverfahren hier: Antrag der SPD-Fraktion Die ausführliche schriftliche Stellungnahme der Verwaltung (Z 1 / A 37/2014 wird zur Kenntnis genommen. Seitens der SPD-Fraktion wird erneut vorgebracht, dass sich die Bearbeitungszeiten im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten dramatisch entwickeln. In einem kleinen Team sei es bei personellen Engpässen sicherlich schwieriger Bearbeitungsrückstände zu vermeiden. Dennoch sei ein entsprechendes Monitoring durchzuführen und die Zahlen zur Bearbeitungsentwicklung für 2013 zur Verfügung zu stellen, wenn diese vom Land NRW im Rahmen des Benchmarking erhoben wurden. Auch habe sich die Bearbeitungsdauer in Klageverfahren vor dem Sozialgericht erheblich verschlechtert und die Bearbeitungsdauer der Widerspruchsverfahren im Kreis Euskirchen lägen erheblich über dem Landesdurchschnitt in NRW. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen gelte es, den sich abzeichnenden Trend zur Verschlechterung der Bearbeitungszeiten umzukehren. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass die Situation im Kreis nicht dramatisch schlechter sei, als in anderen NRWKommunen auch. Die durch das Land vorgegebenen Stellenkontingente seien zur Zeit besetzt und werden im Rahmen der Konnexität durch das Land refinanziert. Eine zeitnahe Vorgangsbearbeitung könne aber nur erreicht werden, wenn ständig alle Stellen auch besetzt sind und es nicht –wie der Vergangenheit geschehenzu krankheitsbedingten Langzeitausfällen kommt. Wenn man Personal über das vorgegebenen Stellensoll hinaus einsetzen soll, müsse versucht werden, über das Land einen zusätzlichen Kostenersatz zu erhalten. Wenn das Land weitere Forderungen der Kommunen im Rahmen der Konnexität nicht anerkenne, gingen zusätzliche Mehraufwendungen für Personal zu Lasten des Kreises. Seitens der Fraktion DIE LINKE wird ausgeführt, dass bei Widerspruchsverfahren eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 4,42 Monaten nicht bürgerfreundlich sei. Solche langen Bearbeitungszeiten seien gerade bei dem hier betroffenen Klientel nicht akzeptabel. Mit dem Land wird die Finanzierung von Personalmehrungen zu diskutieren sein. Wenn das Personal Überstunden leiste stimme etwas nicht. Die SPD-Fraktion führt aus, dass es keine Lösung sei, A 37/2014 Sprechzeiten wegen erhöhtem Publikumsaufkommen weiter zu reduzieren, da ja gerade durch die Auflösung der Versorgungsämter Bürgernähe erreicht werden sollte. Die Verwaltung führt aus, dass Beratungszeiten logischerweise zu verminderten Fallbearbeitungszeiten führen. Durch mehr Beratung vor Ort sei auch mehr Personal erforderlich. Es gelte, das Land entsprechend für notwendige Personalaufstockungen zu sensibilisieren. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen. Abstimmungsergebnis: ohne Abstimmung