Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
20.03.2014
Erstellt
01.04.14, 12:07
Aktualisiert
01.04.14, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
20.03.2014 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Schwerbehindertenantragsverfahren
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Die ausführliche schriftliche Stellungnahme der Verwaltung (Z 1
/ A 37/2014 wird zur Kenntnis genommen.
Seitens der SPD-Fraktion wird erneut vorgebracht, dass sich
die Bearbeitungszeiten im Bereich der
Schwerbehindertenangelegenheiten dramatisch entwickeln. In
einem kleinen Team sei es bei personellen Engpässen
sicherlich schwieriger Bearbeitungsrückstände zu vermeiden.
Dennoch sei ein entsprechendes Monitoring durchzuführen und
die Zahlen zur Bearbeitungsentwicklung für 2013 zur Verfügung
zu stellen, wenn diese vom Land NRW im Rahmen des
Benchmarking erhoben wurden. Auch habe sich die
Bearbeitungsdauer in Klageverfahren vor dem Sozialgericht
erheblich verschlechtert und die Bearbeitungsdauer der
Widerspruchsverfahren im Kreis Euskirchen lägen erheblich
über dem Landesdurchschnitt in NRW. Im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen gelte es, den sich
abzeichnenden Trend zur Verschlechterung der
Bearbeitungszeiten umzukehren.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass die Situation im Kreis
nicht dramatisch schlechter sei, als in anderen NRWKommunen auch.
Die durch das Land vorgegebenen Stellenkontingente seien zur
Zeit besetzt und werden im Rahmen der Konnexität durch das
Land refinanziert. Eine zeitnahe Vorgangsbearbeitung könne
aber nur erreicht werden, wenn ständig alle Stellen auch
besetzt sind und es nicht –wie der Vergangenheit geschehenzu krankheitsbedingten Langzeitausfällen kommt.
Wenn man Personal über das vorgegebenen Stellensoll hinaus
einsetzen soll, müsse versucht werden, über das Land einen
zusätzlichen Kostenersatz zu erhalten. Wenn das Land weitere
Forderungen der Kommunen im Rahmen der Konnexität nicht
anerkenne, gingen zusätzliche Mehraufwendungen für Personal
zu Lasten des Kreises.
Seitens der Fraktion DIE LINKE wird ausgeführt, dass bei
Widerspruchsverfahren eine durchschnittliche Bearbeitungszeit
von 4,42 Monaten nicht bürgerfreundlich sei. Solche langen
Bearbeitungszeiten seien gerade bei dem hier betroffenen
Klientel nicht akzeptabel.
Mit dem Land wird die Finanzierung von Personalmehrungen zu
diskutieren sein. Wenn das Personal Überstunden leiste stimme
etwas nicht.
Die SPD-Fraktion führt aus, dass es keine Lösung sei,
A 37/2014
Sprechzeiten wegen erhöhtem Publikumsaufkommen weiter zu
reduzieren, da ja gerade durch die Auflösung der
Versorgungsämter Bürgernähe erreicht werden sollte.
Die Verwaltung führt aus, dass Beratungszeiten logischerweise
zu verminderten Fallbearbeitungszeiten führen. Durch mehr
Beratung vor Ort sei auch mehr Personal erforderlich. Es gelte,
das Land entsprechend für notwendige Personalaufstockungen
zu sensibilisieren.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis: ohne Abstimmung